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JayJay schrieb:Das Fahrzeug hat also gravierende Mängel.
Doch auch das hat der Händler mir verschwiegen... Ist nicht allein dies ein Grund, den Wagen zurückzugeben?
Ja, das ist tatsächlich ein Grund für dei Rückabwicklung eines Kaufvertrages. Du solltest den Händler darauf ansprechen und definitiv auf eine Rückgabe des Fahrzeugs und eine Rückerstattung des Kaufpreises drängen. Wenn das nicht klappt, solltest du dich von einem Anwalt beraten lassen oder wenn es ein Innungsbetrieb ist, kannst du auch die Kfz-Innung oder die Schiedsstelle Handwerkskammer einschalten.
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wenn noch keine 14 tage um sind trete vom kaufvertrag zurück schlage beim händler am besten mit einem anwalt auf damit der sache gleich etwas nachdruck verliehen wird
und ein verschwiegener mangel , ist in deinem fall ja so steht ebend nicht im kaufvertrag also solltest du keine probleme haben
und der händler handelt ja auch irgendwie in seinem interrese wenn du einen unfall mit schwerwiegenden folgen verursachen würdest wäre er auch mit drann also lange rede kurzer sinn weg den wagen viel erfolg !!!
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Der Händler sagte er würde sich drum kümmern, allerdings würde er am Samstag erstmal in den Urlaub fahren

...
Anwalt ist eingeschaltet, Frist gesetzt , jetzt heißt es abwarten und hoffen...
Und JA, ich möchte natürlich unbedingt wieder einen Mini... Unfallfrei
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Wieso kann man eigentlich heute alles nur noch mit Anwalt regeln?
Ich finds echt zum k**zen. Ich habe langsam das Gefühl, wer heute nicht direkt einen Anwalt einschaltet, hat meistens am Ende verloren.
Habe auch gerade so einen Fall wo erst mal alles kein Problem war und ganz schnell geregelt sein wird und jetzt muss sich dann doch ein Anwalt drum kümmern, weil sonst nie was passiert.
Aber die Idee mit dem Urlaub war gut.
Am besten 3 Wochen und wenn er zurück kommt sind irgendwelche Fristen verstrichen...
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das mit den 14 Tagen stimmt.
Denke mit einem Anwalt biste am besten bedient.
@Matti: Da geb ich dir Recht, hatte auch gerade so ein Fall. Lasst euch was gesagt sein: Wenn es ums Geld geht lernt man die Leute richtig kennen und beim Geld enden die Freundschaften. Traurig aber wahr.
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JayJay schrieb:Desweiteren habe ich doch normalerweise meine 14 Tage Widerrufsrecht. Da der Vertrag erst am letzten Samstag unterzeichnet wurde, kann ich ihn doch noch einfach widerrufen, oder nicht?
Ich lasse mich ja gerne eines besseren belehren, aber gesetzlich festgelegt gibt es sowas doch nur bei Versandverkäufen. Wenn ihr da sonst nichts vereinbart habt, gilt gekauft ist gekauft.
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Könnte sein, meine aber da da auch etwas von Rücktrittsrecht geben würde. Aber besser seinen RA fragen!
Jedenfalls sieht es nach Arglistiger Täuschung aus.
Zitat:Ich war heute bei BMW und da zeigte mir der Meister, dass doch tatsächlich die Halterung vom Querlenker abgerissen ist ( noch immer !!! ) und der Träger, der völlig verzogen ist, geschweißt wurde.. Allerdings ohne die Punkte, die absolut unfachmännisch aussehen, danach mit Rostschutz o.ä. zu versiegeln.
Der Klimakühler ist verformt.
Das Fahrzeug hat also gravierende Mängel.
Dies sollte wohl jeder Händler sehen, da er ja Fachman ist!
Er muss ja auch das Fahrzeub bei ankunft kontrolliert haben wegen Schäden
Somit denke ich einmal mit einem RA wirst du evtl. ne Zeit benötigen, aber bekommst das Geld zurück! Jedenfalls fehlt ein wichtiger Bestandteil des Vertrags, es sind ja dort keine Unfallschäden aufgeführt.
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Wenn sich in den letzten Jahren nichts geändert hat, dann muss der Verkäufer dich unaufgefordert über die Unfälle vor dem Kauf informieren. Das ist ein gravierender Mangel den er verschwiegen hat! Daraus kannst du auch die Rückabwicklung des Kaufvertrags ableiten. Das sollte in jedem Fall ein Anwalt vornehmen. Der Anwalt soll den Händler ja nicht verklagen, sondern nur deine Rechte durchsetzen, die Fristen wahren, und und und. Da braucht man also kein schlechtes Gewissen haben, wenn man zum Anwalt geht.
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huxley schrieb:Der Anwalt soll den Händler ja nicht verklagen, sondern nur deine Rechte durchsetzen, die Fristen wahren, und und und. Da braucht man also kein schlechtes Gewissen haben, wenn man zum Anwalt geht.
Vor allem beraten was möglich ist und was nicht!
Unsere Gesetzte sind schon teils sehr verworren, so das man Hilfe benötigt. Sonst lässt der Händler dich verhungern, weil evtl. ne Frist verbummelt wurde oder es nicht Nachweisbar Reklamiert wurde!
Leider gibt es auch schwarze Schafe unter Händlern ...
Da kamm erst letzte Woche ne Folge beim Cheker, Unfallfrei ...
Warum wurde die Haube gewechselt, die Kotflügel lackiert die Querstrebe und Kühlerhlaterung verbogen wenn das Fahrzeug Unfallfrei ist
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Ich werde euch auf jeden Fall mal berichten, was aus der ganzen Sache geworden ist..
Aber es gibt nichts ärgerlicheres als ein Traummini, der vor der Tür steht und nicht gefahren werden kann....
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