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Händler-Gebrauchtwagengarantie
#1

Ihr Lieben,

im November vergangenen Jahres hatte ich ja meinen Clubman (2009er) beim BMW-Händler gekauft.
Dazu gabs natürlich die vorgeschriebene Händlergarantie, welche ja im Prinzip wie eine Neuwagengarantie greift (Verschleißteile natürlich auch hier ausgenommen).

Für mich stellt sich das im Garantiefall so dar, dass die Kosten für die Garantieleistungen zu Lasten des verkaufenden Händlers gehen!?

Meine Fragen hierzu:

1. Ist das so?
2. Was würde ich machen müssen, wenn innerhalb des Jahres ein Mangel auftritt (muss ich zwingend zu dem Händler)?
Wenn ja, was wäre, wenn der Schaden nicht am Wohnort auftreten würde?
3. Gibt es Erfahrungswerte, ob der verkaufende Händler über Mängel eher hinwegsieht, damit er die Kosten nicht übernehmen muss?
Ist es daher empfehlenswert, vor Ablauf der Garantie bei einem anderen Händler/Werkstatt den Wagen überprüfen zu lassen?

Viele Fragen, wenn ich Glück habe, gibts wieder solvente Antworten, danke vorab dafür!Anbeten

VG
Jens

Clubman-der besondere Zustieg
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#2

Moin, aus eigener Erfahrung mit meinem Vorgänger E61 lci mit Euro Plus kann ich folgendes sagen:

1. ja ist so Top

2. innerhalb der ersten 6 Monate muss der Händler eigentlich so ziemlich alles machen, danach gilt die Beweislastumkehr (wobei auch hier in meinen Fällen immer zu meinen Gunsten Entschieden wurde). Hatte eine Defekte Wasserpumpe im Urlaub in Bayern (Riemenscheibe gebrochen) und die Kosten wurden durch die Euro-Plus voll abgedeckt (bis auf die von mir gewünschte Expresslieferung einer neuen, die 35€ kostete). Ebenso wurde die Hotelverlängerung und ein Leihwagen (gleichwertig von Hertz) von BMW übernommen, hier hat allerdings die Mobilitätsgarantie gegriffen.

Hier mal ein link dazu: http://www.anwalt.de/rechtstipps/beweisl...28623.html


Zu 3. kann ich leider nichts sagen Head Scratch

Wenn ich mich bei einem der Punkte irre, dann korrigiert mich bitte Top Vielleicht meldet sich ja noch einer unserer Händler-Jungs, die Wissens am besten Top

Gruß Pascal
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#3

luflomo schrieb:Moin, aus eigener Erfahrung mit meinem Vorgänger E61 lci mit Euro Plus kann ich folgendes sagen:

1. ja ist so Top

2. innerhalb der ersten 6 Monate muss der Händler eigentlich so ziemlich alles machen, danach gilt die Beweislastumkehr (wobei auch hier in meinen Fällen immer zu meinen Gunsten Entschieden wurde). Hatte eine Defekte Wasserpumpe im Urlaub in Bayern (Riemenscheibe gebrochen) und die Kosten wurden durch die Euro-Plus voll abgedeckt (bis auf die von mir gewünschte Expresslieferung einer neuen, die 35€ kostete). Ebenso wurde die Hotelverlängerung und ein Leihwagen (gleichwertig von Hertz) von BMW übernommen, hier hat allerdings die Mobilitätsgarantie gegriffen.

Hier mal ein link dazu: http://www.anwalt.de/rechtstipps/beweisl...28623.html


Zu 3. kann ich leider nichts sagen Head Scratch

Wenn ich mich bei einem der Punkte irre, dann korrigiert mich bitte Top Vielleicht meldet sich ja noch einer unserer Händler-Jungs, die Wissens am besten Top

Gruß Pascal

Vielen Dank für die ersten Hinweise!

VG
Jens

Clubman-der besondere Zustieg
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#4

Ergänzend zu Punkt 2:

Nein, du musst nicht zwingen zu dem Händler, bei dem du das Fahrzeug gekauft hast!
Hatte in meiner Garantiezeit zwei Garantiefälle: Defekter Fensterheber (ziemlich am Anfang) und eine ausgeschlagene Antriebswelle (im letzten Monat meiner Garantiezeit). Wurden beide, ohne Probleme, von einem Ortsansässigen BMW-Händler behoben, welcher dann auch das Autohaus, bei dem ich den Wagen gekauf hatte, kontaktierte und alles weitere Regelte.

[Bild: sigpic16329.gif]
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#5

Michi! schrieb:...welcher dann auch das Autohaus, bei dem ich den Wagen gekauf hatte, kontaktierte und alles weitere Regelte.

Stimmt, geschieht dann in Verbindung mit dem Händler bei dem die Euro-Plus abgeschlossen wurde. War bei mir genauso Top
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#6

Michi! schrieb:Ergänzend zu Punkt 2:

Nein, du musst nicht zwingen zu dem Händler, bei dem du das Fahrzeug gekauft hast!
Hatte in meiner Garantiezeit zwei Garantiefälle: Defekter Fensterheber (ziemlich am Anfang) und eine ausgeschlagene Antriebswelle (im letzten Monat meiner Garantiezeit). Wurden beide, ohne Probleme, von einem Ortsansässigen BMW-Händler behoben, welcher dann auch das Autohaus, bei dem ich den Wagen gekauf hatte, kontaktierte und alles weitere Regelte.

Vielen Dank!

VG
Jens

Clubman-der besondere Zustieg
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#7

Michi! schrieb:Ergänzend zu Punkt 2:

Nein, du musst nicht zwingen zu dem Händler, bei dem du das Fahrzeug gekauft hast!
Hatte in meiner Garantiezeit zwei Garantiefälle: Defekter Fensterheber (ziemlich am Anfang) und eine ausgeschlagene Antriebswelle (im letzten Monat meiner Garantiezeit). Wurden beide, ohne Probleme, von einem Ortsansässigen BMW-Händler behoben, welcher dann auch das Autohaus, bei dem ich den Wagen gekauf hatte, kontaktierte und alles weitere Regelte.

kann ich nur bestätigen.
Bei mir war es der Kettenspanner. Mein Händler vor Ort hat alles (auch den Leihwagen) mit dem BMW-Händler, bei dem ich meinen Mini gekauft habe, geregelt.
Null Probleme.

PÄFFF...!!! Hä, wie jetzt?
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