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Fremder Parkschaden, greift Mini-Vollkasko?
#1

Hallo liebe Mini-Community,

seit 14 Monaten fahre ich einen Mini One, den ich mir als Leasing mit Vollkasko-Versicherung geholt habe. Dieses Rundumsorglospaket finde ich eigentlich top!

Leider musste ich heute nach der gründlichen Wäsche feststellen, dass ein Auto die Seite meines Minis zerkratzt hat. An der Fahrertür sind viele große, zum Teil tiefe Kratzer. Auch am hinteren Radkasten (Plastik) sind Kratzer. Sad

Nun frage ich mich, was mehr Sinn macht:

Melde ich den Schaden sofort meinem Händler und er kümmert sich um die Reparatur, aber was bezahle ich dann? "Nur" die Selbstbeteiligung? Oder wird zudem bei Abgabe des Fahrzeugs in zwei Jahren eine Wertminderung berechnet?

Oder lasse ich von einer Werkstatt reparieren und gebe das Auto in zwei Jahren kratzerfrei ab, hoffentlich ohne jegliche Wertminderungen?

Sollte man den Schaden selbst verursacht haben, was ich mir echt nicht vorstellen kann (aber wer weiß), wie sieht es dann mit der Versicherung aus?

Ich hatte nie zuvor einen Leasingwagen und möchte keine Fehler machen. Vielen Dank für eure Hilfe!! Smile
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#2

Deine Vollkasko greift immer, ob du es selbst warst oder ein anderer der Fahrerflucht begangen hat. Die SB musst du tragen.
Eine Wertminderung wird dir sicher abgezogen wenn der MINI zurück geht, da bei der Abnahme die Lackdichte gemessen wird und somit erkannt wird, dass da ein Schaden war. Sollte die Schadenshöhe nicht bekannt sein, wird die Wertminderung geschätzt. Wenn du das also reparieren lässt, solltest du die Rechnung aufheben, da sich die Wertminderung an der Schadenshöhe orientiert.
Zudem solltest du evtl. Lichtbilder vom Schaden machen, so kann man gut erkennen was gemacht werden musste.
Du zahlst also die Wertminderung + SB Zwinkern
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#3

Ohje. Und weißt du, ob diese Wertminderung gravierend schlimm ausfallen kann? In den Medien klang genau so ein Fall ja immer als relative Falle...
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#4

Nachdem du deinen Mini geleast hast (vermutlich über die BMW-Bank?!), würde ich mir zunächst die Leasing-AGB's genau durchlesen!

Soweit ich informiert bin darfst du dein Fahrzeug nicht einfach in irgendeiner Werkstatt "günstig reparieren" lassen. Das muss auf jeden Fall durch eine BMW-/Mini-Vertragswerkstatt durchgeführt werden.

Ob eine Anzeigepflicht für so einen Schaden gegenüber dem Leasinggeber besteht würde ich auch anhand der AGB's überprüfen – schließlich ist das Fahrzeug nicht dein Eigentum, sondern das des Leasinggebers!
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