Hi, wir haben uns letzte Woche einen Cooper gekauft, der in der Schweiz/TG zugelassen ist (und vorerst bleibt).
Wenn ich andere Felgen/Reifen montieren möchte, wie mache ich denn das (rechtlich) in CH?
Was darf montiert werden und wer nimmt das ab?
Wird das in irgendwelche Fahrzeugpapiere eingetragen?
Läuft das ähnlich wie in Deutschland mit Gutachten/TÜV oder ABE?
Braucht man dazu auch in CH eine Art TÜV Gutachten?
Mit welchen Kosten muss man für eine 'Abnahme' (wenn nötig) rechnen?
Es gibt doch sicherlich einige Schweizer in diesem Forum, die hier ein paar hilfreiche Tips geben können.
Danke und Gruss
Wolfgang
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hallo wolfgang
die felgen müssen ein zertifikat haben ,dieses bekommst du beim händler .
danach machst du bei der mfk einen vorführtermin aus . kostet z.b. im kanton solothurn fr.50.- . du kriegst dann zu den fahrzeugpapieren ein ergänzungsblatt in dem die felgen eingetragen sind und alles ist i/o.
gruss
klaus
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hi wolfgang
original mini felgen musst du nicht eintragen lassen. und ein eu-zertifikat reicht normalerweise, so war es jedenfalls damals beim endschalldämpfer, den ich im z3 installiert habe.
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Hallo Wolfgang
Ob ein deutsches TüV-Gutachten reicht weiss ich nicht , jedoch ist dies Grundsätzlich dasselbe wie ein Zertifikat .
Wenn eine Felge in D zugelassen ist , ist davon auszugehen , dass dies auch in CH so ist , denn bei uns wird auch das Meiste nach DIN geprüft.
Falls das TüV-Gutachten nicht anerkannt ist , wird der Hertseller sicherlich auch ein CH-Zertifikat haben.
Zu Original BMW-Felgen hat dir ja hotorange schon die Antwort gegeben.
Gruss
Klaus
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....doch noch ne letzte doofe Frage (sorry, das ist mein erstes Auto in CH, ich kannte bisher nur die deutschen Bestimmungen): Woher weiss einer von der Rennleitung (aka Polizei) was serienmässig geliefert wird?
In Deutschland stehen alle zulässigen Reifengrössen im KFZ-Schein, der dauernd mitgeführt werden muss. Nicht eingetragen heisst nicht erlaubt.
Steht das in CH auch irgendwo in den Papieren, mit denen ich das nachweisen kann? Woher weiss eine Verkehrskontrolle, ob meine Räder legal sind?
Gruss
Wolfgang
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das steht in der schweiz nirgends in den papieren. wenn die räder irgendwie serienmässig aussehen (sprich zum beispiel das mini logo auf der nabe haben) wird nicht weiter gefragt. bin bei einem meiner bmws auch mal gefragt worden, weil kein logo drauf war. habe dann gesagt, sei serienmässig so und dann wars schon ok. also ne grosse ahnung haben die nicht, können ja auch nicht alle fahrzeuge kennen.
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sehr clever. bei uns ist das problem nur, dass nicht alle polizisten lesen können!
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