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Liebe Minigemeinde hat irgend jemand von euch im R53 Copper S mit Workskit Bj. 02 ein Kw Gewindefahrwerk V1 eingetragen.
Mir wurde heute auf persönliches Nachfragen auf der Landesregierungs Prüfstelle St.Pölten mitgeteilt das auf Grund der VdTÜV Merkblatts 751(Stand: 05.2000), ich scheinbar durch gängige mindest Bodenfreiheit von 11cm auch zu beweglichen Teilen bräuchte.
Hätte ich das Datum VdTÜV-Merkblatt 751(Stand: 08/2008) dann wären es 8 und 11cm.
Kann mir wer das Bestätigen, oder hab ich was missverstanden.
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Als Nebeninfo betrachtet bin ich mir fast sicher, daß in den technischen Daten des R53 GP1 eine Bodenfreiheit von etwa 8 cm steht.
Update:
Ich hab zwar ein Blatt mit technischen Daten des GP1, aber bei der Bodenfreiheit ist hier nur ein - vermerkt.
R53 MCS: 2005/2006; R53 JCW (ab Werk): 2006/2007;
R56 Cooper S: seit EZ 07/2014 + R59 JCW: seit EZ 04/2015; Vorstellung
"Vier Briten in Bayern"
Willie: "ALF, fahr sofort rechts raus!" - ALF: "Geht nicht, ich bin auf der Überholspur"
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 29.01.2018, 21:52 von
alfshumway.)
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Ich hab ein V1 am R56 das sollte allerdings keinen unterschied machen. In OÖ ist es so das man bei Gewindefahrwerken zum Zivilgutachter geschickt wird und der überprüft dann beladenden und mit maximaler Achslast alle freigängigkeiten dabei gilt 8cm auf starre Teile voll beladen. und 5mm Freigiebigkeit rund um.
Flexible Teile die nach einem aufsitzen wieder in Originallage zurück kehren dürfen sogar tiefer sein.
Ps.: Ich hatte ungeladen 10,3cm und 8,x beladen.
![[Bild: sigpic7669.gif]](https://www.mini2.info/images/custom/signaturepics/sigpic7669.gif)
MFG Dolgovad
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Das V1 für den R56 hätte das richtige Prüfdatum.
Thema ist erledigt habe das Fahrwerk zurück geschickt, nach einem durchforsten sämtlicher Gutachten. Werde ich mir entweder das ST XTA mit Sturzversteller oder das H&R Monotube bestellen bei diesen beiden passt das prüfdatum
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 31.01.2018, 16:17 von
Neulengbacher.)
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