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Mietrecht
#21

Hola,

da selbst erfahren. Hier steht BGB als gesetzliches Recht, über dem Recht des Vertrages. Die gesetzliche Kündigungsfrist ist für den Vermieter bindend, d.h. der Mieter darf sich die für ihn günstigere Variante aussuchen, der Vermieter hat hier nicht solche dahingehenden Rechte.

In meinem Fall ist meine Großmutter verstorben und im Mietvertrag war eine nach Mietjahren gestaffelte Kündigungsfrist für beide Seiten vereinbahrt. Der Vermieter musste aber die dreimonatige Kündigungsfrist hinnehmen.

Gruß

Chris

Wer die Vergangenheit betrauert hat es nur nicht begriffen von ihr zu lernen!!
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#22

Bei uns ist's genau anders herum. Im Mietvertrag steht nämlich nur, dass der Mietvertrag im darauffolgenden Monat endet.

Da bräuchte ich nur noch einen Monat bezahlen und nicht drei, wie es das Gesetz vorsieht.

[Bild: sigpic2816.gif]
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#23

Hast Du mit dem Vermieter schonmal gesprochen???? Ist der eher nett oder eher so wie all die anderen??? Wenn man mit ihm reden kann dann würd ich vielleicht was ausmachen was für beide Seiten akzeptabel ist und sonst gleich den Rechtsanwalt einschalten,weil das mögen Die gar nicht Devil!
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#24

- Martin - schrieb:Bei uns ist's genau anders herum. Im Mietvertrag steht nämlich nur, dass der Mietvertrag im darauffolgenden Monat endet.

Da bräuchte ich nur noch einen Monat bezahlen und nicht drei, wie es das Gesetz vorsieht.


dann... ist es ja noch einfacher, dann bindet der Mietvertrag, ist für den Vermieter somit günstiger als das Gesetz, was kein Problem ist, nur "härter" als das Gesetz ist nicht.

Chris

Wer die Vergangenheit betrauert hat es nur nicht begriffen von ihr zu lernen!!
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#25

Marina schrieb:Hast Du mit dem Vermieter schonmal gesprochen???? Ist der eher nett oder eher so wie all die anderen??? Wenn man mit ihm reden kann dann würd ich vielleicht was ausmachen was für beide Seiten akzeptabel ist und sonst gleich den Rechtsanwalt einschalten,weil das mögen Die gar nicht Devil!

Na ja, der erste Eindruck war nicht wirklich überzeugend. Mal gucken, was bei rumkommt.

[Bild: sigpic2816.gif]
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#26

MrFloppy schrieb:dann... ist es ja noch einfacher, dann bindet der Mietvertrag, ist für den Vermieter somit günstiger als das Gesetz, was kein Problem ist, nur "härter" als das Gesetz ist nicht.

Chris

Na in dem Fall ist es auch für mich günstiger. Da bräuchte ich dann nur noch die Oktobermiete zu überweisen und kann mir den November und den Dezember sparen.

[Bild: sigpic2816.gif]
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