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Zetto schrieb:Verstehe ich nicht....
Wenn der Dauerauftrag von deinem Konto abgebucht wurde, hast du definitiv kein Rückgriffsrecht mehr auf die Zahlung.
Bei einer Einzugsermächtigung kannst du sechs Wochen nach der Abbuchung die Zahlung wegen Widerspruch zuzürckgehen lassen. Egal, ob die Abbuchung zu recht oder zu unrecht erfolgt ist.
Das ist mir WURSCHD ...
Hast du schon mal von der telekom 2 komplette Monatsgehälter abgebucht bekommen und dann 6 Wochen lang versuchen müssen deine Kohle zurückzubekommen nur weil das Stümper sind und Vollidioten die zu blöde sind nen Komma richtig zu setzen?
Nein?
Ich schon.
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... ähnlicher Fall
...
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.02.2007, 12:14 von
SamsonsSüsse.)
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SamsonsSüsse schrieb: ... ähnlicher Fall ...
Kannt ich schon - nur war bei mir das Geld furt ...
seufz.
Was lernt Frau daraus?
NIE WIEDER EINZUGSERMÄCHTIGUNG!
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