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TÜV-Eintrag für gechippten One
#41

lindiman schrieb:Eines vorneweg...ich bin auch für TüV-Eintragung und Garantie....
....aber: Wer prüft bei einem One nach welche Software drauf ist und vor allem: Wer will feststellen dass daran gedreht worden ist ? Die BMW Werkstatt kann es NICHT!....

Wieso bist Du Dir da so sicher? Ich kann, wenn das Steuergerät beim Crash keinen Schaden abbekommen hat und noch auslesefähig ist erkennen, ob originale oder getunte Software aufgespielt worden ist, da ich die gleiche Software wie die Chiptuner verwende und nur einen Vergleich an den speziellen Punkten nachverfolge. Dafür reichen meine Kenntnisse aus. Zwinkern

Wenn BMW Vertragswerkstätten dem nachgehen wollen (was sie ja in der Regel nicht tun) und einen fähigen Mitarbeiter, der sich mit KFZ-Elektronik auskennt haben, dann ist das überhaupt kein Problem das nachzuweisen. eek!

Noch was zum Thema Garantie (vielleicht zum 1000sten Mal):

BMW, bzw. MINI interessiert das nicht die Bohne, ob eine Veränderung des Fahrzeugs eingetragen ist oder nicht. Streng genommen wurde eine technische Veränderung vorgenommen und somit entspricht das Fahrzeug nicht mehr der Serie und somit erlischt auch teilweise die Herstellergarantie.

Der Umkehrschluss: Wenn ein Kunde zu Mini fährt und dem Serviceberater einen Fahrzeugschein mit Anhang vorlegt, könnte ebenfalls jegliche Garantie (in dem Fall der Motor) erlöschen. Also "fährt" erstmal wohl derjenige besser, der nichts eingetragen hat.

Ganz schöne Zwickmühle. Augenrollen

Also Eintragung und Zusatzgarantie beim freundlichen Vertragspartner und der Himmel wird wieder blau Smile
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#42

wie siehts eigentlich mit der versicherung aus(vollkasko) wenn man zb. einen one auf sagen wir mal 136 ps Zwinkern tuned,steigen die beiträge??also in dem fall das man das tuning eintragen lässt.
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#43

Bei der Provinzial steigen die Beiträge für die Vollkasko nur , wenn die zusätzlichen Kosten des Tunings mitversichert werden sollen

[Bild: blackbird.jpg]
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#44

ui ui ui... und ich bin hier reingegangen, damit ich vernünftige anregungen bekomme. und dann lese ich beiträge, in denen dazu geraten wird, sein chip-tuning nicht eintragen zu lasse. mich würde mal interessieren, ob die, die dazu raten, im bedarfsfall alle kosten, z.b. für einen querschnittsgelähmten, übernehmen würden. und vor allen würde mich interessieren, aus welchem reichhaltigen erfahrungsschatz geschöpft wird, wenn es um die frage der technischen überprüfung nach unfällen geht. hattet ihr schon mal einen unfall mit erheblichem personenschaden oder todesfolge? also ich nicht. und sollte das passieren, dann bin ich froh, wenn neben der ganzen scheiße mir wenigstens nicht meine finanzielle zukunft unter den füßen weggezogen wird, weil ich mein leben lang blechen darf.
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#45

DerMEESTER schrieb:[
Noch was zum Thema Garantie (vielleicht zum 1000sten Mal):

BMW, bzw. MINI interessiert das nicht die Bohne, ob eine Veränderung des Fahrzeugs eingetragen ist oder nicht. Streng genommen wurde eine technische Veränderung vorgenommen und somit entspricht das Fahrzeug nicht mehr der Serie und somit erlischt auch teilweise die Herstellergarantie.

Der Umkehrschluss: Wenn ein Kunde zu Mini fährt und dem Serviceberater einen Fahrzeugschein mit Anhang vorlegt, könnte ebenfalls jegliche Garantie (in dem Fall der Motor) erlöschen. Also "fährt" erstmal wohl derjenige besser, der nichts eingetragen hat.
Ganz schöne Zwickmühle. Augenrollen

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Naja du hat dann vielleich Garantie, aber keinen Versicherungsschutz wenn nix eingetragen ( wird aber auch zum 1000000 mal diskutiert. nur so zur abrundung)

Kruhser entdeckt die Gemütlichkeit ---> CooperD
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#46

mit abe zum tüv
anbaubescheinigung bekommen
damit zur versicherung und melden
schriftlich vom versicherer bestätigen lassen
NICHT auf die zulassung und in den brief eintragen lassen
dann hast du versicherungsschutz und es sieht keiner im fzg.schein
und du hast im schlimsten fall ein ordnungswiedrigkeit begangen da sich steuerlich durch das chiptuning ja nichts ändert

gruß schmiddi
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