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ET 30 bei Felgen, Nacharbeit der Radhäuser erforderlich?
#1

habe die Suche bemüht, aber nichts gefunden...
möchte mir felgen von dotz 7*17" ET 30 kaufen, lt Papieren sind ET 38 zugelassen und in den Informationen des Felgenhestellers steht als Auflage zur TÜV Eintragung "Bearbeiten der hinteren und vorderen Radhäuser"?
Muss das wirklich sein? Reifen bleiben ja 205/45 R17 wie schon in den Fahrzeugpapieren zu finden.
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#2

Ja, bei 7Jx17 ET30 fliegen dir die Radhausverkleidungen weg, wenn der wagen das erste mal einfedert und der reifen schleift dann am Blech.

Keine gute Idee...

[Bild: sigpic3250.gif]
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#3

Scotty schrieb:Ja, bei 7Jx17 ET30 fliegen dir die Radhausverkleidungen weg, wenn der wagen das erste mal einfedert und der reifen schleift dann am Blech.

Keine gute Idee...
oha... danke!
habe dann auch noch einen thread gefunden, nachdem ich "Einpresstiefe" statt ET gesucht habe
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