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Hey,
wenn ich richtig informiert bin wurde der Mini Gp2 mit den
Kumho Ecsta V70A in der Dimension 215/40-ZR17 ausgeliefert. Alternativ konnte man einen Reifen mit den Dimensionen 205/45 R17 bestellen.
Quellen:
https://www.press.bmwgroup.com/deutschla...anguage=de
https://www.mini2.info/showthread.php?tid=53985
Die Reifengröße 205/45 ist auch im Fahrzeugschein eingetragen nicht aber die Reifengröße 215/40.
Da der Mini aber auch mit 215/40 Reifen ausgeliefert wurde, kann ich somit auf die originale GP2 Felge 215/40 Reifen aufziehen (z.B Yokohma Ad08-R) ohne diese eintragen zu müssen? Lieg ich da richtig?
Danke im Voraus!
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Originale Höhe?
Fährst Du GP2?
Bei meinem GP2 mit KW V3 geht 205/45 17 auf originalen 7.5 Zoll Felgen aber keine 215/40 17. Die passen nur auf meine OZ 7x17,weil es sonst an den wuchtigen Federn innen ankommt. Zu wenig Platz.
Merci + Gruss
Ronald
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Danke für die Antwort!
Ja, ich fahre einen GP2 und das Bilstein ist noch auf der originalen Höhe eingestellt. Aktuell ist auch ein 215/40 Federal 595 RS-R daruf. Also das passt
Frage ist halt nur ob ein 215/40 eingetragen werden muss, da die Reifendimension nicht im Fahrzuegschein steht. Jedoch wurde ja wie schon erwähnt der GP2 aber auch auf 215/40 ausgeliefert. Bin etwas verwirrt.
Was meinst du?
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Da ist die CH einzig Mal kulant. Es werden keine Reifen eingetragen. So lange nix schleift, kannst fahren, was Du magst, so lange Tragfähigkeit stimmt.
Merci + Gruss
Ronald
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(16.05.2019, 19:38)Let schrieb: Die Reifengröße 205/45 ist auch im Fahrzeugschein eingetragen nicht aber die Reifengröße 215/40.
Einen
Fahrzeugschein gibt es in der EU nun schon seit mehr als einem Jahrzehnt nicht mehr. Stattdessen gibt es eine Zulassungsbescheinigung, und die enthält eben nicht mehr alle freigegeben Reifenformate, sondern beispielhaft nur noch eine. Der Rest an Erlaubtem steht im COC, aber ich würde mal getrost davon ausgehen, dass beide 17"-Formate aufgeführt sind.
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Info am Rande:
Es gab von BMW/Mini ein Zusatzdokument als Ergänzung des COC, denn dort war ein Fehler. Es war eine Felge 17x7 angegeben, obwohl der GP2 mit einer 17x7,5 Felge ab Werk ausgeliefert wurde.
Kole Feut un Nordenwind, gift en krusen Bühdel un en lütten Pint.
GP2 ist verkauft ... aber 4 Zylinder finde ich immer noch gut: 4 links und 4 rechts in V-Form angeordnet ....
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(17.05.2019, 15:33)minti schrieb: Info am Rande:
Es gab von BMW/Mini ein Zusatzdokument als Ergänzung des COC, denn dort war ein Fehler. Es war eine Felge 17x7 angegeben, obwohl der GP2 mit einer 17x7,5 Felge ab Werk ausgeliefert wurde.
und ganau das findet man im Downloadbereich (siehe Menüzeile) im Bereich
Gutachten beim Stichwort "Räder"
Räder Rad Reifen Zulassung R56_GP_Korrektur_7,5_Zoll ABE KBA Auszug.pdf
R53 MCS: 2005/2006; R53 JCW (ab Werk): 2006/2007;
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(16.05.2019, 21:17)ichweißeswirklichnicht schrieb: (16.05.2019, 19:38)Let schrieb: Die Reifengröße 205/45 ist auch im Fahrzeugschein eingetragen nicht aber die Reifengröße 215/40.
Einen Fahrzeugschein gibt es in der EU nun schon seit mehr als einem Jahrzehnt nicht mehr. Stattdessen gibt es eine Zulassungsbescheinigung, und die enthält eben nicht mehr alle freigegeben Reifenformate, sondern beispielhaft nur noch eine. Der Rest an Erlaubtem steht im COC, aber ich würde mal getrost davon ausgehen, dass beide 17"-Formate aufgeführt sind.
In der zweiten Zeile unter der Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht Fahrzeugschein. Demnach ist dies ein gültiger Begriff, der auch weiterhin für diesen Wisch verwendet werden kann. Unabhängig von den Änderungen bei den Infos zu den erlaubten Reifenformaten.
#Lotte
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(19.05.2019, 17:12)alfshumway schrieb: (17.05.2019, 15:33)minti schrieb: Info am Rande:
Es gab von BMW/Mini ein Zusatzdokument als Ergänzung des COC, denn dort war ein Fehler. Es war eine Felge 17x7 angegeben, obwohl der GP2 mit einer 17x7,5 Felge ab Werk ausgeliefert wurde.
und ganau das findet man im Downloadbereich (siehe Menüzeile) im Bereich Gutachten beim Stichwort "Räder"
Räder Rad Reifen Zulassung R56_GP_Korrektur_7,5_Zoll ABE KBA Auszug.pdf
Vielen Dank für den Hinweis!
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(20.05.2019, 11:05)Mike schrieb: In der zweiten Zeile unter der Zulassungsbescheinigung Teil 1 steht Fahrzeugschein. Demnach ist dies ein gültiger Begriff, der auch weiterhin für diesen Wisch verwendet werden kann. Unabhängig von den Änderungen bei den Infos zu den erlaubten Reifenformaten.
Du hast meine Intention nicht verstanden. Es geht mir nicht um den Begriff als solchen, sondern um den Unterschied zwischen dem alten Fahrzeugschein und der (nicht mehr ganz so) "neuen" Zulassungsbescheinigung, die im Gegensatz zu ersterem eben nicht mehr alle Formate aufführt, denn genau das ist hierbei der entscheidende Punkt. Also nicht gleich Klugscheißere unterstellen, wenn dir jemand lediglich helfen will.
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