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Die Aachen Münchener versichert jetzt die 2. Wagen auf 85% egal wer fährt pipapo!!!!!!!!!
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Mäx Maxon schrieb:Hi Red Baron,
in so einem Fall ist es Gang und Gebe, daß ein sog. ";Mehrfahrertarif" hinterlegt wird. Somit kann auch Dein Sohn fahren.
Der Vorteil - Du kannst das Fahrzeug trotzdem als Zweitwagen mit SF2 bzw. 85% anmelden.
Einzige Voraussetzung. Der Erstwagen ( bzw. der Vertrag zu dem Erstfahrzeug muss eine gleiche oder bessere Einstufung als SF2 haben )
Falls Du da Probleme hast, schick mir ne PN.
Viele Grüße - Mäx

Gelgenheitsfahrten darf auch dein Sohn machen... auch wenn er unter 23 ist und nicht auf dein eigenes Auto angemeldet ist...
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koenigcooper schrieb:
Gelgenheitsfahrten darf auch dein Sohn machen... auch wenn er unter 23 ist und nicht auf dein eigenes Auto angemeldet ist...
:frage: WAS WO und WANN ist eine Gelegenheitsfahrt ? Das möchte ich mir im
Schadensfall nich von der Versicherung erklären lassen :!:
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koenigcooper schrieb:
Gelgenheitsfahrten darf auch dein Sohn machen... auch wenn er unter 23 ist und nicht auf dein eigenes Auto angemeldet ist...
Also - is ne heikle Sache mit den "Gelegenheitsfahrten"!
Wenn das so in den Bedingungen des Versicherers Steht ->Ok! Wenn das ne mündliche Aussage is, nach dem Motto "blabla...kein Problem...blabla" dann -> Vorsicht!
Of is das für "Einzelfahrer" oder "Partner" so formuliert, daß für Fahrten, die, wenn ein "anderer" Fahrer das Fahrzeug führt, der nicht zu dem Kreise des hinterlegten Tarifes gehört, eine Dringlichkeit vorliegen muss.
Also ein triftiger Grund!
Viele Grüße - Mäx
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hallo zusammen,
also bei uns ist es so, daß man "gelegenheitsfahrten" beim versicherer angeben kann, somit ist der nicht eingeschlossene fahrer für diesen zeitraum ohne mehrprämie versichert. es reicht auch wenn man die mitteilung auf dem AB des vermittlers hinterläßt.
das klappt natürlich wirklich nur bei GELEGENTLICHEN Fahrten,ansonsten macht die fachabteilung streß !
vielleicht konnte ich helfen
ciao,chris
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