Hast Du denn eine Rechtschutzversicherung. Würde mir das so, wie Du es schilderst, vielleicht nicht gefallen lassen. Vielleicht haben die immer Vorfahrt, aber gucken müssen auch die. Stell Dir vor Du wärst mit dem Fahrrad unterwegs gewesen. Sind genauso schlimm wie Bussfahrer. Die fahren auch einfach los, egal ob jemand kommt oder nicht. Die haben, soweit ich es weiß, nicht immer Vorfahrt. Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, dann würd ich mal einen Rechtsanwalt nach der Sachlage fragen!
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Interessant wäre noch ob die Strassenbahn nach links geblinkt hat, also klar gezeigt hat das sie die Haltestelle verlassen will. Dann hätte sie auf alle Fälle Vorfahrt....
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Geblinkt hat sie sicher nicht.
MINI-Maus schrieb:Hast Du denn eine Rechtschutzversicherung. Würde mir das so, wie Du es schilderst, vielleicht nicht gefallen lassen.
Das ist dann der nächste Tiefschlag. Ich dachte, ich hätte eine. Mein Vater hat nämlich eine und wir dachten anfangs der Mini sei mitversichert weil er auf meine Mutter angemeldet ist (Versicherung bezahl ich aber eh selber) und da irgendwas stand von "max. 3 KFZ"). Jetzt hat sich herausgestellt, dass dem nicht so ist.
Oh Mann, die Woche ist echt kacke....
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..... hier mal ein urteil ...
Kommt es zu einem Unfall mit einer Straßenbahn, muss der Autofahrer meist einen Teil der Kosten selbst tragen. Darauf weisen Experten des Rechtschutzversicherers Arag unter Verweis auf ein Urteil des Kammergerichts Berlins hervor.
Bahn nicht behindern
Die Versicherungsexperten warnen davor, dass der Autofahrer beim Linksabbiegen trotz richtigen Einordnens nicht davon ausgehen könne, dass der Straßenbahn-Betreiber für den gesamten Schaden aufkommt, wenn die Bahn den Pkw erfasst, bevor dieser die Schienen räumen konnte.
Autofahrer dürfen sich nur auf Straßenbahn-Schienen einordnen, wenn sie dadurch keine Bahn behindern. Dabei ist vom Fahrzeugführer zu bedenken, dass die Tram auch nicht in zeitlicher Nähe herannahen könne. Die Kfz-Versicherung des Pkw-Fahrers musste nach dem Entscheid des Kammergerichtes für die Hälfte des Unfallschadens aufkommen (AZ: 12 U 182/02)
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steht die noch immer da. Ich will also vorbei fahren, und als ich schon fast vorbei war, fährt der Trottel los. Problem an der Sache war, das die Straße gerade aus geht und die Schiene eine Linkskurve macht.
in D darf man ( meines wissen´s) sowieso keine haltenden strassenbahn überholen wenn die schienen in der strassenmitter liegen ; d.h. aussteigen auf der strasse....
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Hallo JFK!
Was ist denn nun mit Deinem Unfall geworden? Schon repariert? Wie teuer war´s????
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Gestern hab ich mit meinem Versicherer gesprochen und jetzt haben wir erstmal die Versicherung der Wiener Linien kontaktiert. Das wird jetzt mal so ca. 2 Wochen dauern, bis sich die mal rühren. Bis dahin kann ich den Mini nicht reparieren lassen.
Das heißt, mein Kleiner wird noch 2-3 Wochen warten müssen, bis er wieder mit mir ein paar Runden drehen kann.
Mein Händler meinte, der Schaden wird so ungefähr 3000 Euronen ausmachen. Die Beifahrertür kann man kübeln und die Rückwand lässt sich richten.
Derweil fahr ich mit dem zweitem Auto. Mann, das nervt ganz schön. So ein schönes Wetter und der Mini in der Garage...
Aber ich freu mich schon, wenn er wieder fahrtüchtig ist. Dann schau ich gleich mal in Dortmund vorbei, und komm um einen Kaffee.
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JFK schrieb:Dann schau ich gleich mal in Dortmund vorbei, und komm um einen Kaffee.
Dann gebe mal vorher im Chapter R/R bescheid, da läßt sich bestimmt ein spontanes Treffen von machen.
arrived
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Also, sollte ich den ganzen Schaden nicht selber zahlen müssen, komm ich wirklich
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