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Lehmi schrieb:Das kann man sehen wie man will.......Wenn mich einer vergewaltigen will, mir die Hose und das T-Shirt zerreißt und ich ihm sowas von in die Weichteile trete, dass er von mir abläßt.....sollte ICH da bestraft werden (is bereits mal passiert -gott sei dank nicht bei mir-, Frau musste Schmerzensgeld zahlen, Mann kam mir ner Bewährungsstrafe davon.)?
stammtisch-gelabere...
wenn die notwehr angemessen ist, wird man dafür auch nicht bestraft.
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SemtEX schrieb:stammtisch-gelabere...
wenn die notwehr angemessen ist, wird man dafür auch nicht bestraft.
Das ist leider kein Stammtisch-Gelaber, sondern in Deutschland leider die Realität....Mach doch einfach mal die Augen auf
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Lehmi schrieb:Das ist leider kein Stammtisch-Gelaber, sondern in Deutschland leider die Realität....Mach doch einfach mal die Augen auf 
Es ist sehr wohl Stammtisch-Gelaber
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In Punkto Selbstverteidigung ist es in D wirklich so eine Sache. Gibts keine Zeugen, dann sollte man schon sichtlich was abbekommen haben, bevor man zulangt. Zudem gilt immer die Verhältnismäßigkeit der Mittel. Wenn Dir also jemand eine Backpfeiffe verpassen möchte, dann solltest Du ihm nicht gleich beide Beine und Arme brechen. Am härtesten kann man vorgehen, wenn man mit einem Messer bedroht wird. Seltsamerweise wird ein Messerangriff als aggressiver eingestuft als alles andere. Vielleicht durch die unmittelbare Nähe zum Opfer?! Ich weiß es nicht. Jedenfalls hat man dann einen Freifahrtschein sicht mit allen Mitteln zu wehren.
Beim Beschleunigen müßen die Tränen der Ergriffenheit horizontal zum Ohr hin abfließen. - Walter Röhrl
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Erschwerend kommt sicherlich noch hinzu, daß das "Opfer" im
Austeilen geübt ist.
Wollen wir doch einfach hoffen, daß die Sache ein Richter mit gesundem Menschenverstand in die Finger bekommt ...
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