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also das mit dem tieferlegen ist mumpitz, aber wenn du die motorleistung veränderst, könnte das auto in eine andere typenklasse rutschen. von daher ist das schon wichtig, das der versicherung zu melden.
scheffi schrieb:also das mit dem tieferlegen ist mumpitz, aber wenn du die motorleistung veränderst, könnte das auto in eine andere typenklasse rutschen. von daher ist das schon wichtig, das der versicherung zu melden.
Das is nichts neus mit der Leistungssteigerung.
Verwirrend ist auch das "UND" in der Meldung. Und wir reden hier nicht von der Bildzeitung sondern von der StiftungWarentest.
Pauschal als Quatsch würde ich es demnach nicht gleich abtun.
...wer sein KFZ in jeglicher Art und Weise illegal tuned verliert seinen Versicherungsschutz!
Das heißt wer zu faul ist zum Tüv zu gehen um es eintragen zu lassen, oder wer sich Zeugs ohne ABE kauft verliert seinen Versicherungsschutz... war so und wir auch immer so bleiben
PS: Das Urteil vom OLG Koblenz stammt von 2006...ist also schon ne ganze Weile in kraft... würd mir also nicht so nen Kopf deshalb machen
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PS: Das Urteil vom OLG Koblenz stammt von 2006...ist also schon ne ganze Weile in kraft... würd mir also nicht so nen Kopf deshalb machen
greez!
zustimm also soweit ich weiss iss des schon ein paar jahre so jegliche veränderung am fahrzeug ist dem tüv vorzuführen und eintragen zulassen soweit keine abe oder eg betriebserlaubnis mit dabei ist
...na das is doch schon immer, so man Veränderungen beim TÜV vorführen muss. Das is nichts neues.
Bis auf die Schlupflöcher wie Felgen mit anderer ET hat sich da ja nie was geändert.
Aber das man es der Versicherung melden muss, das ist ein ganz anderes Thema.
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