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En Möglichkeit für den Händler die Gewährleistung zu umgehen: Den Wagen "im Kundenauftrag" zu verkaufen. Also "privat". Ist auf dem Kaufvertrag der Firmenstempel und Unterschrift des Händler drauf?
Hier ein Artikel dazu:
http://www.12gebrauchtwagen.de/gebraucht...lten_53170
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.12.2013, 11:31 von
saschahstm.)
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saschahstm schrieb:En Möglichkeit für den Händler die Gewährleistung zu umgehen: Den Wagen "im Kundenauftrag" zu verkaufen. Also "privat". Ist auf dem Kaufvertrag der Firmenstempel und Unterschrift des Händler drauf?
Hier ein Artikel dazu: http://www.12gebrauchtwagen.de/gebraucht...lten_53170
Das gucke ich dann mal nach. Unterschrieben hat der auf jeden Fall, das weiß ich.
Crazy Frog schrieb:wie lange fährst du den mini? zündspule ist kein verschleißteil... btw: wenn die zündspule nen defekt hatte... würde ich versuchen die zündkerzen mittauschen zu lassen... (alle 4) die eine kann ja durch die defekte zündspule auch nen defekt haben, der ja nicht unbedingt sofort bemerkbar sein muss.
Ich habe ihn im Oktober gekauft.
Hmm okay
Ayita schrieb:Laut neuer Rechtsprechung ist es so, dass der Händler beweisen muss, dass der Mangel beim Verkauf noch nicht vorhanden war! Das ist fast unmöglich! 
Aber das ist ja auch ein Grund dafür, beim Händler zu kaufen und so lieber ein paar Euro mehr zu bezahlen. 
Das stimmt. Er hat auch nichts dergleichen erwähnt
Naja gut, dann werde ich mich mal erkundigen
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