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Was haltet ihr von dem Fehlerbild? Es entstand ca. 1000km nach dem Wechsel der Scheiben/Beläge beim BMW/Mini Händler.
Händler sagt, dass sich wahrscheinlich was eingefahren hat und mit dem Bremsbelag verschmolzen ist. Wir hätten es jetzt auf unsere Kosten tauschen müssen, mit ungewissen Ausgang ob es EIN Garantiefall ist. Händler sagt wahrscheinlich nicht. Für mich macht das keinen Sinn..was ist eure Meinung?
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Und so eine Riefe kommt entweder mit einer Menge Krach bei der Tiefe oder entsteht über viele Kilometer.
Wenn das Bild den zugehörigen Belag zeigen soll, dann sollte da eigentlich ein entsprechendes Loch zu sehen sein - gesetzt den Fall, da saß tatsächlich was drin.
Wenn der Wechsel erst 1000 Kilometer her ist und alles bei der Werkstatt gemacht wurde - also auch Scheiben und Beläge da gekauft - UND es noch keine 6 Monate her ist, muss die Werkstatt beweisen, dass ihre Arbeit in Ordnung war und die Teile ebenfalls. Danach gilt die Beweislastumkehr.
(20.12.2021, 19:15)daffy_duck schrieb: Wenn das Bild den zugehörigen Belag zeigen soll, dann sollte da eigentlich ein entsprechendes Loch zu sehen sein - gesetzt den Fall, da saß tatsächlich was drin.
Man sieht es auf dem Bild relativ schlecht, aber es ist genau das Gegenteil der Fall. Auf dem Belag ist das Gegenstück zu der Riefe. Also kein Loch sondern eine Erhöhung.
Deswegen finde ich einen Fremdkörper unplausibel.
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Krass, so eine Kerbe habe ich noch nie gesehen. So tief wie das scheint, würde ich die Scheibe auch definitiv ersetzen. Ein Fremdkörper von außen kann ich mir nicht vorstellen.
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Das schau tatsächlich wild aus - sowas habe ich auch noch nie gesehen.
Ich kann mir auch beim besten Willen nicht vorstellen, was man als Kunde falsch machen kann, dass so ein Fehlerbild entsteht.
Auf jeden Fall gehören diese Scheiben und Beläge getauscht - ich würde damit nicht mehr fahren wollen. Diese tiefe umlaufende Rille stellt ja eine massive Schwächung der Scheibe dar.
Naja, die Nuten in diversen genuteten Scheiben sind ähnlich tief, aber natürlich kann
es trotzdem nicht so bleiben, zumal wenn die Gefahr besteht, dass es schlimmer wird.
Ich hätte aber auch gedacht, dass es hier 'ne wahrnehmbare Geräuschbildung gegeben
haben müsste.
Ich würde zwar einen Fremdkörper nicht ausschließen, aber nach nur 1.000 km sollte
sie es trotzdem auf ihre Kappe nehmen. Ich denke, nach dieser kurzen Distanz genügt
es ausnahmsweise nur eine Scheibe zu ersetzen. Beläge gibt es ohnhin nur achsweise
zu kaufen.
(20.12.2021, 20:15)KayPie schrieb: ... Auf dem Belag ist das Gegenstück zu der Riefe. Also kein Loch sondern eine Erhöhung. Deswegen finde ich einen Fremdkörper unplausibel.
Die Riefe in der Scheibe ist nur der Folgeschaden eines:
a) eingefahrenen Fremdkörpers in den Bremsbelag
oder
b) eines fehlerhaften Bremsbelags
Das gilt es zu untersuchen und die Überprüfung sollte durch eine neutrale Person (z. B. einen Sachverständigen der Innung, Schiedsstelle o. ä.) erfolgen, die keinerlei wirtschaftliche Interessen hat. Vom Ergebnis hängt ab, wer für den Schaden aufkommen muss.
Allerdings wundert mich sehr, dass Du bei dieser Riefe auf 1.000 km keine ungewöhnlichen Geräusche wahrgenommen hast, denn normalerweise ist jedes metallische Bremsen sofort hörbar.
Was haltet ihr von dem Fehlerbild? Es entstand ca. 1000km nach dem Wechsel der Scheiben/Beläge beim BMW/Mini Händler.
Händler sagt, dass sich wahrscheinlich was eingefahren hat und mit dem Bremsbelag verschmolzen ist. Wir hätten es jetzt auf unsere Kosten tauschen müssen, mit ungewissen Ausgang ob es EIN Garantiefall ist. Händler sagt wahrscheinlich nicht. Für mich macht das keinen Sinn..was ist eure Meinung?
Vielen Dank schon mal!
Schönen Gruß
Klaus
Wie daffy_duck bereits erwähnt hat: die ersten sechs Monate muss der Händler beweisen, dass bei der Herausgabe nach dem Tausch kein Mangel bestand. Sowohl in Bezug auf die Teile als auch die Arbeit.
Falls tatsächlich der Fall:
Verlange Nachbesserung im Rahmen der "gesetzlichen Gewährleistungspflicht" (wichtig!) des Händlers und setz hierfür eine angemessene Frist, z.B. die Dauer zwischen der ursprünglichen, verbindlichen (!) Beauftragung deinerseits und dem Abholdatum. Ich würde zusätzlich dem Händler noch drei Tage hinzufügen, damit er den Wagen bei mir abholen lassen kann.
Auf Diskussionen, ob der Hersteller des Fahrzeugs, der Teile oder meinetwegen der Toilettenbürste im Kunden-WC einen Garantiefall annimmt, würde ich mich gar nicht erst einlassen. Verweise auf die gesetzlich vorgegebene Beweislastumkehr innerhalb der ersten sechs Monate und daran, dass Du bei nicht-Erfüllung den Schaden anderweitig reparieren lassen und Schadenersatzforderungen stellen wirst.
Edit: Obiges gilt nur, wenn Du (bzw. der Auftraggeber für den Reparaturauftrag) ein Verbraucher (und nicht z.B. Unternehmer) bist.
Georgios
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 21.12.2021, 00:25 von giorgos.)
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