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Hallo,
Habe vor mir
FOLGENDE Spurverbreiterung zu kaufen.
Frage ist nur welche Schrauben ich da genau benötige!
Kegel oder Kugelbund, Länge usw. Habe da leider null Plan von.
Felgen sind die Originalen
Black Star Bullet111 Schwarz
Fahrzeug ist ein Minicooper S R57 Baujahr 05.2015
Im Frühjahr kommt noch eine Tieferlegung dazu mit den Eibach Federn 30mm vorne und 20mm hinten.
Wie ist das mit TÜV. Bekommt man die Federn mit der o.g. Spurverbreiterung eingetragen?
gruß Horstelde
MINI Cabriolet (R57), 1598 cm3, 184 PS, 135 kW, BJ: 06/15
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 28.11.2021, 08:15 von
horstelde.)
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Hallo,
Du benötigst Kegelbund, wie die originale Schrauben. Und für 15mm Spurverbreiterung, 43mm Schachtlänge, immer mit der Originalen Felgen.
MINI ADDICTED_
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Hallo,
Danke dir
Die frage mit den Distanzscheiben und Tüv bleibt noch zu klären.......bekomme ich diese in Verbindung mit der Tieferlegung eingetragen?
MINI Cabriolet (R57), 1598 cm3, 184 PS, 135 kW, BJ: 06/15
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.
Serienfelge ET48 plus Distanzscheibe 15 mm ergibt faktisch ET33.
Das wird knapp, erst recht i.V.m. einer anstehenden Tieferlegung,
von der ich ganz besonders zusammen mit Seriendämpfern sowieso
abraten würde. Selbstverständlich werden einige das anders sehen,
aber allein schon die Auswirkungen auf den Lenkrollradius und den
Störkrafthebel halte ich für fatal. Auf Spurrinnen fährt es sich damit
gruselig.
Lies dir die beiden Gutachten für die Distanzen und für die Federn
selbst durch. Ich würde niemals etwas kaufen ohne vorher das Gut-
achten gelesen zu haben. Ich kann dir aber vorab sagen, dass eine
Entscheidung im Falle einer solchen Kombination im Ermessen des
Gutachters liegen wird. Hinzu kommt, rein technisch (Freigängigkeit)
ist es grenzwertig. Schon von daher wird dir hier unmöglich jemand
den Ausgang prognostizieren können.
Die serienmäßigen Radbolzen sind M14x1,25 mit einem Kegelwinkel
von 60° und einer Schaftlänge von 35 mm. Für die Verwendung i.V.m.
Distanzscheiben müssen sie um das Maß der Stärke derselben länger
sein, in diesem Fall also eine Schaftlänge von 50 mm aufweisen. Das
wird aber ziemlich sicher auch im Gutachten stehen. Auch deshalb gilt:
Lesen. Oder willst du dich in dieser wichtigen Frage auf Leute in irgend-
einem Forum verlassen? Ich persönlich würde es bei aller Wertschätzung
für dieses Forum niemals tun. Auch für meinen Beitrag gilt: Alle Angaben
ohne Gewähr.
ps:
Wie kommt es, dass an deinem Cabriolet fünf Jahre und vier Monate gebaut wurde?
.
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Die Schachtlänge der Originalen Bolzen, ist zum 99% 28mm.
Aber am besten ein Bolz abschrauben, und selber messen.
Zur Tieferlegung, ich habe die H&R Federn eingebaut, mit 15mm Spurverbreiterung rund um. Und riebt nicht an der Radhäuser.
Natürlich bei Tuning, muss man selber gucken, weil jedes Fahrzeug hat nicht die selbe Ausstattung usw..
Also, gut recherchieren.
MINI ADDICTED_
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Ich werfe noch eine Alternative in den Raum...
Laut Leebmann ist der "Austausch"-Artikel eine Febi-Radschraube M14x1.25x23^^
Würde dann eine benötigte M14x1.25x38 machen.
Zur Kombinierbarkeit der Spurplatten mit Federn zitiere ich mal einen Beitrag von mir aus dem Nachbarforum:
Zitat:Naja...
Streng genommen steht das bei Eibach auch nicht drin.
Da steht "Es bestehen keine technischen Bedenken gegen die zusätzliche Verwendung von geprüften Fahrwerkstieferlegungen (mit Teilegutachten oder ABE). Bei Fahrwerkstieferlegungen mit nicht serienmäßigen Endanschlägen ist die Eignung der Umrüstung gesondert zu überprüfen bzw. nachzuweisen."
Das heißt erstmal, dass aus der Abnahme nach §19.3 eben KEINE 19.2 wird, nur weil man ein anderes Fahrwerk drin hat - vorausgesetzt, das Fahrwerk hat ABE oder Gutachten. Bei nicht serienmäßigen Endanschlägen (wie hier beim Gewinde) ist die Eignung zu überorüfen bzw. NACHZUWEISEN - der Nachweis liegt aber durch das Gutachten des Fahrwerks vor.
Da gibt es für einen Prüfer, der sein Handwerk versteht, auch keinen Interpretationsspielraum - nur leider sind viele heute regelrechte Bettnässer.
Am Ende hat XXX recht, mit H&R wird es weniger Diskussionen geben - aber eben nicht, weil Eibach zwingend eine 19.2 vorschreibt, sondern weil die Prüfer nicht mehr denken können oder wollen.
Das alles trifft NUR eine Aussage hinsichtlich der grundsätzlichen Modalitäten einer technischen Abnahme für Federn und Spurplatten von Eibach. Alle von @ichweißeswirklichnicht angeführten Punkte hinsichtlich Freigängigkeit etc. sind selbstverständlich zu beachten und können eine Abnahme erschweren bzw. verhindern. Das Ermessen hierüber obliegt immer dem Prüfingenieur vor Ort.
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Danke für die Korrektur. Die Schaftlänge (bitte schreibt nicht immer "Schachtlänge") der Radbolzen
war auch der Grund weshalb ich "ohne Gewähr" schrieb. Ich hatte die Angaben aus zwei Gutachten
von Fremdfelgen mit seriennahen Abmessungen und habe daraus anscheinend die falsche Schluss-
folgerung gezogen. Im Zweifel eine Radschraube rauszudrehen und selbst zu messen ist sicherlich
nicht verkehrt, vorausgesetzt man fährt noch die originalen RS.
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(29.11.2021, 09:53)ichweißeswirklichnicht schrieb: aber allein schon die Auswirkungen auf den Lenkrollradius und den
Störkrafthebel halte ich für fatal. Auf Spurrinnen fährt es sich damit
gruselig.
Habe jetzt mal einige Beiträge zum Fahrverhalten gelesen und bin zum entschluß gekommen keine Distanzscheiben zu verbauen.
Der Mini fährt ja ohnehin schon jeder Spurrille nach und wenn sich das dann nochmal verstärkt
ps:
Wie kommt es, dass an deinem Cabriolet fünf Jahre und vier Monate gebaut wurde?
Habe die Signatur mal korrigiert, das war ein Text den ich auf die schnelle von einer KFZ Teile Seite kopiert hatte. 
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