28.03.2007, 08:28
Was haltet ihr davon
?
Karlsruhe/Düsseldorf (dpa) - Betreiber von Meinungsforen im Internet müssen ehrverletzende Beiträge von ihrer Homepage entfernen, auch wenn sie für deren Inhalt nicht verantwortlich sind.
Nach einem Urteil (Az: VI ZR 101/06 vom 27. März 2007) des Bundesgerichtshofs (BGH) gilt das selbst dann, wenn der Angegriffene den Autor der Äußerung kennt und direkt gegen ihn vorgehen kann. Sobald der Forumsbetreiber Kenntnis vom Anspruch eines Betroffenen hat, ist er laut BGH in der Pflicht, seine Website von den Vorwürfen zu säubern. «Der Fall hat zweifellos eine große praktische Bedeutung», sagte BGH-Vizepräsidentin Gerda Müller in der Verhandlung.
Auslöser des Verfahrens war die Klage des Vorsitzenden eines Vereins zur Bekämpfung von Kinderpornografie. Er war in einem Forum, das sich mit sexuellem Missbrauch beschäftigt, in zwei Beiträgen selbst als pädophil bezeichnet worden - in einem Fall kannte er den Urheber. Nach dem Urteil kann er nun nicht nur gegen den Autor direkt vorgehen, sondern auch vom Betreiber des Forums verlangen, die weitere Verbreitung der Äußerungen zu unterlassen. Weil das Oberlandesgericht Düsseldorf aber noch nicht abschließend entschieden hat, ob beide Äußerungen als ehrverletzend einzustufen sind, muss es noch einmal über den Fall befinden.
Umstritten war in dem Prozess, ob sich ein Betroffener überhaupt an den Betreiber halten kann. Rechtsanwalt Achim Krämer hatte argumentiert, der Betreiber eines Internetforums eröffne einer unbekannten Öffentlichkeit lediglich die Möglichkeit, dort eigene Beiträge einzustellen, mit denen er selbst nichts zu tun habe. Das sah der VI. Zivilsenat anders. Die Tatsache, dass es sich um ein «Meinungsforum» handle, hindere Betroffene nicht daran, nicht nur gegen den Autor, sondern auch gegen den Betreiber vorzugehen. Eine nähere Begründung des Urteils steht noch aus.
ver
Gruß
Brad

Karlsruhe/Düsseldorf (dpa) - Betreiber von Meinungsforen im Internet müssen ehrverletzende Beiträge von ihrer Homepage entfernen, auch wenn sie für deren Inhalt nicht verantwortlich sind.
Nach einem Urteil (Az: VI ZR 101/06 vom 27. März 2007) des Bundesgerichtshofs (BGH) gilt das selbst dann, wenn der Angegriffene den Autor der Äußerung kennt und direkt gegen ihn vorgehen kann. Sobald der Forumsbetreiber Kenntnis vom Anspruch eines Betroffenen hat, ist er laut BGH in der Pflicht, seine Website von den Vorwürfen zu säubern. «Der Fall hat zweifellos eine große praktische Bedeutung», sagte BGH-Vizepräsidentin Gerda Müller in der Verhandlung.
Auslöser des Verfahrens war die Klage des Vorsitzenden eines Vereins zur Bekämpfung von Kinderpornografie. Er war in einem Forum, das sich mit sexuellem Missbrauch beschäftigt, in zwei Beiträgen selbst als pädophil bezeichnet worden - in einem Fall kannte er den Urheber. Nach dem Urteil kann er nun nicht nur gegen den Autor direkt vorgehen, sondern auch vom Betreiber des Forums verlangen, die weitere Verbreitung der Äußerungen zu unterlassen. Weil das Oberlandesgericht Düsseldorf aber noch nicht abschließend entschieden hat, ob beide Äußerungen als ehrverletzend einzustufen sind, muss es noch einmal über den Fall befinden.
Umstritten war in dem Prozess, ob sich ein Betroffener überhaupt an den Betreiber halten kann. Rechtsanwalt Achim Krämer hatte argumentiert, der Betreiber eines Internetforums eröffne einer unbekannten Öffentlichkeit lediglich die Möglichkeit, dort eigene Beiträge einzustellen, mit denen er selbst nichts zu tun habe. Das sah der VI. Zivilsenat anders. Die Tatsache, dass es sich um ein «Meinungsforum» handle, hindere Betroffene nicht daran, nicht nur gegen den Autor, sondern auch gegen den Betreiber vorzugehen. Eine nähere Begründung des Urteils steht noch aus.
ver

Brad

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