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Kosten bei meinem Freundlichen normal?
#11

Stimmt !

Ausser wenn es um Fehlersuche oder Programmierungen, etc. geht.
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#12

klar Top
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#13

project24 schrieb:Stimmt !

Ausser wenn es um Fehlersuche oder Programmierungen, etc. geht.


Head Scratch d.h für Fehlersuche zahlt der Kunde immer?

Ich habe gerade so einen Fall: Ausfall ABS, DSC, Tacho - ab zur Werkstatt, die prüft alles und kommt drauf es war die Sicherung - tauscht diese KOSTEN ca. 92 € ohne Steuer. Nach 3 Woche erneuter Ausfall von ABS, DSC, Tacho - Werkstatt will übers Steuergerät auslesen, geht aber nicht mehr -> Vorschlag Steuergerät tauschen (Material auf Kulanz - Arbeit sollen wir zahlen). Nun habe ich heute noch einmal mit dem Meister gesprochen da mir aufgefallen ist, dass sich der Scheibenwischer nun anders schalten läßt - Meister vermutet das es doch nicht das Steuergerät sein kann sondern ein Geschwindigkeitsabnehmer, das muss er sich noch einmal genauer anschauen.
Nun meine Frage: muss ich da wirklich die Fehlersuche zahlen?

Sorry for OT aber ich will da eine andere Meinung hören.

Danke

[Bild: sigpic4149.gif] des woar´n no Zeiten...
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#14

Nein! Da die beauftragte Arbeit (die das Abstellen des Fehlers zum Auftrag hatte) nicht zur Zufriedenheit ausgeführt wurde, ist das rechtlich schon ziemlich eindeutig.

Unabhängig davon, würde ich hier direkt mit dem Hersteller Kontakt aufnehmen, sollte das Autohaus anders verfahren.

Mini One Cabrio Sidewalk, astro black, EZ 12.07.2007
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#15

Ein kleines Zitat :

"Ein weiterer Streitpunkt ist oft, dass Kunden geltend machen, dass bestimmte durchgeführte Arbeiten nicht nötig waren bzw. nicht zum gewünschten Erfolgt geführt haben.

In diesen Fällen gehen die Kunden regelmäßig davon aus, dass diese Arbeiten nicht bezahlt werden müssen.

Hier gilt jedoch, dass ein Vergütungsanspruch der Werkstatt auch für nicht zum Erfolg führende Arbeiten besteht, solange diese nach den anerkannten Regeln der Kraftfahrzeugtechnik zur Eingrenzung der Schadensursache notwendig waren. Insoweit gilt auch heute noch ein Grundsatzurteil des OLG Köln (DAR 1977, 156/157).

Das OLG Köln hat ausgeführt, dass der Kunde den Werklohn auch für diejenigen Überprüfungsarbeiten schuldet, die zur Erforschung des Defektes erforderlich waren, auch wenn sie zunächst nicht zu seiner Entdeckung führen.

Zwar sei der Unternehmer nach § 242 BGB verpflichtet, keine überflüssigen Kosten zu produzieren. Er müsse die Fehlersuche nach dem Stand des Handwerks betreiben, also zunächst die wahrscheinlichste Ursache A ausschalten und dann zu den nächstwahrscheinlichen Fehlerherden B, C usw. fortschreiten. Arbeitszeit und Materialkosten für die Ausschaltung der (mutmaßlichen) Ursachen A und B muss der Kunde aber auch dann bezahlen, wenn erst C sich als tatsächliche Fehlerquelle entpuppt. Diese vom OLG Köln im Rahmen der Auslegung des Vertrages vorgenommene Konkretisierung des Leistungsprogramms bei der Reparatur entspricht mittlerweile einhelliger Auffassung in der obergerichtlichen Rechtssprechung und Fachliteratur. Gesprochen wird in diesem Zusammenhang von einer „Reparatur mit verdeckter Fehlerursache“.

Beauftragt der Kunde die Werkstatt sowohl zur Fehlersuche als auch zur Beseitigung des Mangels, so handelt es sich juristisch betrachtet eigentlich um zwei Verträge, nämlich einen „Fehlersuch-Vertrag“ und um einen „Fehlerbeseitigungs-Vertrag“. Oft und bekanntermaßen gestaltet sich die Fehlersuche schwieriger als die eigentliche Fehlerbeseitigung. "
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#16

project24 schrieb:Beauftragt der Kunde die Werkstatt sowohl zur Fehlersuche als auch zur Beseitigung des Mangels, so handelt es sich juristisch betrachtet eigentlich um zwei Verträge, nämlich einen „Fehlersuch-Vertrag“ und um einen „Fehlerbeseitigungs-Vertrag“. Oft und bekanntermaßen gestaltet sich die Fehlersuche schwieriger als die eigentliche Fehlerbeseitigung. "
Aus diesem Grunde immer schön aufpassen was man unterschreibt, bzw. was man vor Zeugen mündlich in Auftrag gibt! Pfeifen
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#17

Hier entstehen die meisten Mißverständnisse zwischen Kunde und Autohaus, daher ist von beiden Seiten bestmögliche Kommunikation gefordert.
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#18

So ist es. Der Fall zeigt aber auch: Recht ist immer dehnbar. Und was die Richter daraus machen, kann eh´ völlig unterschiedlich ausfallen.

Geurteilt haben die Richter im vorliegenden Fall allerdings ziemlich weltfremd. Man wird darauf abstellen dürfen, dass ein Autofahrer nicht in der Lage ist, selbst einen Fehler zu finden und dass er sich deshalb auf seine Werkstatt verlassen können muss.

Hier ist dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Wie soll denn also der unwissende Autofahrer beurteilen können, ob die Werkstatt nicht hätte wissen können müssen, wo der Fehler liegt?

So können Werkstätten Arbeitseinheiten aufschreiben, obwohl sie womöglich auf Grund gleich gelagerter Fälle den Fehler recht schnell gefunden haben.

Auch kann es passieren, dass Werkstätten den Fehler tatsächlich erst nach langem Suchen finden. Dass sie aber hätten ihn schneller finden müssen, hätten sie etwa aufmerksam entsprechende Informationen des Herstellers beachtet oder einen regen Austausch unter ihren Mitarbeitern praktiziert.

Beispiel: Das klassische Knarzen aus der Lenksäule unserer MINIs ist nicht jedem Service-Meister bekannt (ich schreibe aus Erfahrung). Andere wiederum wissen sehr genau, dass das ein Problem ist und woran das mangelt. Wer also an den unwissenden Service-Meister gerät, wird für dessen mangelnden Einblick in die Materie auch noch bestraft.

Wer hier auf die Kundenorientierng seiner Werkstatt vertraut, sollte sich seiner Sache nicht zu sicher sein. Wie sonst ist es zu erklären, dass Service-Meister etwa erst einmal lapidar behaupten, die Felgen/ Winterräder der ersten NewMINI-Generation würden nicht auf die Wagen der zweiten Generation passen?! Leute, das hat es gegeben. Das wurde meiner Schwester als Antwort von 3 (!!!) BMW Händlern gegeben. Ich habe dann hier aus dem Forum eine interne BMW-Info gezogen, habe sie meiner Schwester gegeben und die hat damit einen der Händler konfrontiert. Ergebnis: "Wir machen uns noch einmal schlau!" Fazit daraus: Es wäre doch gegangen. Nur bestimmte Felgen passen nicht.

Mini One Cabrio Sidewalk, astro black, EZ 12.07.2007
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#19

Also ich möchte sagen, dass sicher keine BMW und MINI Werkstatt Missbrauch mit dieser Thematik betreibt, um Kunden über´s Ohr zu hauen und Geld zu schneiden !

Hier geht es nur darum entstandene Kosten fair zu verteilen. Das das manchmal aus Kundensicht schwer zu verstehen ist, kann ich nachvollziehen.

Abgesehen davon urteilen die Richter heutzutage extrem verbraucherfreundlich !

Ja, es gibt unterschiedliche Informationsstände innerhalb der BMW/MINI Häuser und selbst innerhalb der Häuser gibt es unterschiedliche Informationsstände, das liegt oft daran, wo Schwerpunkte gesetzt werden.

So haben wir uns in Kaarst auf MINI spezialisiert und haben ab und an einen Informationsvorsprung vor den Düsseldorfer Kollegen. Wenn aber eine Frage z.B. nicht an unsere Spezialisten im Kaarster Hause gerichetet wird, kann es sein, dass der Kollege die Frage auch nicht beantworten kann.

Ich denke, dass ist aber nichts typisches für ein Autohaus sondern, dass findet man überall.
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