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Justitias Wege sind machmal schon seltsam
[attachment=o48906]
...und das Aktenzeichen zum Urteil :
81 Ss-OWi 49/08
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.12.2008, 15:21 von
Xaver.)
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das Notebook darf ich aber noch auf den Beifahrersitz stellen um mir die Karte anzeigen zu lassen
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SebastianS schrieb:
das Notebook darf ich aber noch auf den Beifahrersitz stellen um mir die Karte anzeigen zu lassen 
Nächste Frage, was ist mit Navi + integrierter ( bluetooth ) Freisprecheinrichtung?
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Mal wieder ein Artikel mit fundiertem Halbwissen.
Aus:
http://www.kostenlose-urteile.de/newsview6361.htm
"Verstoß gegen § 23 Abs. 1 a StVO
Auch mit dieser Einlassung hielt der Strafsenat einen Verstoß gegen die Vorschrift des § 23 Abs. 1 a der Straßenverkehrsordnung für gegeben. Danach ist die Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt untersagt,
wenn der Fahrer das Gerät hierfür aufnimmt oder hält."
wird mal eben:
http://www.mini2.info/forum/attachment.p...ntid=48906
"Viele Handys werden inzwischen mit einer Navi-Funktion ausgestattet.
Das funktioniert sogar ohne GPS. Mit der Navi-Funktion können Sie sich etwa beim Autofahren die Abbiegungen ansagen lassen. Aber:
In Deutschland ist das Telefonieren mit dem Handy im Auto verboten. Und einige Gerichte schließen die Navi-Funktion des Handys in dieses Verbot mit ein. Die Navi-Benutzung wird also dem Telefonieren im Auto gleichgestellt.
Werden Sie mit eingeschaltetem Handy-Navi erwischt, kann es sehr teuer werden. c www.olg-koeln.nrw.de"
Die halbe Wahrheit ist die größte Lüge! Telefonieren mit Freisprecheinheit/funktion ist natürlich nach wie vor erlaubt, genauso wie das Navi in der Halterung!
Zudem ist das Urteil alt: "Diese Meldung erschien bei uns am 14.07.2008". Und sie steht in einem Computer Magazin, welches im November die Januar Ausgabe 2009 bringt!

So ein Zufall, das immer genau so viel passiert wie in die Zeitung passt...

Noch Fragen???
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Conoco schrieb:Noch Fragen???
Ja, darf ich mit einem Handy, daß in einer entsprechenden Halterung steckt, eine SMS schreiben?
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Das "Noch Fragen?" war eher auf die Qualität solcher reißerischen Schlagzeilen bezogen und daher rhetorisch gemeint.

Das SMS-Schreiben solltest Du wohl lieber sein lassen. Erstens wird man dadurch deutlich vom Autofahren abgelenkt und zweitens wird es wohl auch schwierig die Sachlage den Herren von der Rennleitung zu erklären (welche, wenn sie Dich dabei sehen, Dich ganz sicher anhalten).
Die nächste Frage könnte sein: "Darf ich denn dann wenigstens eine Nummer wählen?" Da kann ich nur sagen wie ich es halte. Eine Nummer aus dem Telefonbuch geht noch, alle Ziffer eingeben ist mir schon zu fummelig (triffst Du alle Ziffern richtig, ist Dein Fahrwerk zu weich

). Ich versuche das Telefonieren beim Fahren eh zu vermeiden, werde ich angerufen halte ich mich kurz, will ich jemanden anrufen parke ich lieber. Hat auch was mit Höflichkeit zu tun, das Gestotter des Fahrzeuglenkers kommt meist nicht besonders gut an!
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