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Zahlt die Versicherung die Kosten fürn nen Leihwagen?
#1

Hallo zusammen,

ihr werdet eucht sicherlich fragen, wieso ich diese Frage stelle. Folgendes ist passiert:

Am Freitag wurde während ich im Büro arbeiten war mein Auto beschädigt. Einem Kollegen vom Lager bei mir auf der Arbeit ist beim aufräumen der Rampe - mein auto stand in einer markierten Parkfläche - eine Palette von der Rampe gefallen und hat mein auto getroffen.

Folge ---> Beule in der Motorhaube

Der Schaden ist schon der Versicherung gemeldet, jedoch habe ich mir von meiner Werkstatt sagen lassen das der Wagen minimum 2Tage in die Werkstatt muss und ich somit keine chance habe zur Arbeit zu kommen (schlechte Bus- und Bahnanbindung).

Wenn es tatsächlich so ist und mein Wagen minimum 2 Tage in die Werkstatt muss und ich mir nen Leihwagen nehmen müsste, frage ich mich ob die Versicherung auch die Kosten für diesen übernimmt.

Weis da jemand was?

Danke und Gruß

Markus
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#2

Frag doch einfach Deinen Versicherungsfritzen. Normalerweise hat man auch eine passende Telefonnummer wo man für sowas anrufen kann. Dann bist Du auf der sicheren Seite.

Gruss dirk Beam Me Up Scotty!

[Bild: sigpic5221.gif]Gruss dirk
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#3

ich hab ganz vergessen zu erwähnen, das der Schaden über die Betriebshaftpflicht abgewickelt wird.

Ich werd das morgen mal im Büro klären, bzw. meine chefin mal fragen.
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#4

ich hab ganz vergessen zu erwähnen, das der Schaden über die Betriebshaftpflicht abgewickelt wird.

Ich werd das morgen mal im Büro klären, bzw. meine chefin mal fragen.
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#5

Ich denke einmal fragen reicht... Beam Me Up Scotty!

[Bild: sigpic4182.gif]
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#6

also an besseren orten wird einem sowieso ein kostenloser leihwagen gestellt. ich meine jetzt von der werkstatt. die werden an so einem versicherungsauftrag sowieso ziemlich viel verdienen, da können sie dir sicher für 2 tage ein auto geben.
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#7

Also in der Schweiz ist das so, dass das von der Versicherung vom "Unfallgegner" übernommen wird. Vermute das ist in Deutschland auch so. Habe nämlich meinen Clubi auch heute Morgen zur Reparatur gebracht und einen 130i als Leihwagen bis morgen bekommen. Hätte es von mir aus gar nicht sein müssen, ein MINI wäre mir viel lieber gewesen. Püh!

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#8

Als mir mein Nachbar in die Tür gefahren ist, habe ich sogar einen 535d als Leihwagen bekommen, der von der gegnerischen Versicherung übernommen wurde. Normalerweise zahlen die aber nur einen Leihwagen in vergleichbarer Größe, aber wenn nunmal kein anderer da war... Pfeifen

Wie das mit einem Arbeitsunfall ist, weiß ich nicht zu 100%. aber vielleicht hat die Firma ja sogar einen Poolwagen, den sie Dir anbieten kann. Dann muß das mit dem Leihwagen nicht unbedingt übernommen werden, da Dir ja ein günstigeres Angebot vorliegt. Ob die Firma dann eine Nutzungsentschädigung verlangen kann, wage ich zu bezweifeln...

Sonne !!Greetz from MiniMaBo!! Sonne

8) MINImalie hat nichts mit wenig zu tun... 8)
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#9

Nungut...dann meldet sich mal ein "Versicherungsfritze" zu Wort..Pfeifen

Im KFZ Haftpflichtbereich Schaden ist das klar geregelt- da steht Dir ein Mietwagen oder Nutzungsausfall zu. ( gewerblich genutzt gibt KEIN Nutzungsausfall )
Dies ist gesetzlich geregelt...allerdings gilt das nur für deutsches Recht ( also wenn dich ein ( beispielsweise ) Italiener rammt, dann kriegst von der Italienischen Versicherung KEINEN Mietwagen bezahlt...)

Was Dich aber interessiert : Im Betriebshaftpflichtbereich ist das normalerweise NICHT so . Es wird "nur" der Schaden ersetzt .
Natürlich ist das auch immer eine Absprache zwischen Versicherer / Schädiger / und Geschädigter....wenn alle ganz lieb zueinander sind, dann kann es schon kulanterweise vorkommen, dass ein Ersatzfahrzeug bezahlt wird. Aber eine gesetzliche Grundlage gibts dafür nicht.

[Bild: sigpic4964.gif]
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