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Hi,
steht denke ich mal schon alles oben^^.
Muss die Domstrebe Eingetragen werden? Wenn ja, wo bekomme ich nen Gutachten her?
Gruß
Marcel
MfG
Marcel
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@runnerman
domstreben müssen generell nicht eingetragen werden.
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Ich verstehe das alles nicht mehr *gg*.
Ne wusste ich nicht, obwohl ich vom Fach bin*gg*.
Aber darf man mal den Grund wissen, falls der bekannt ist?
Ist ja trotzdem ne Bauliche veränderung.
MfG
Marcel
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ja, aber eine veränderung, die weder die sicherheit des fahrzeuges oder das fahrverhalten gefährlich beeinträchtigen kann.
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Außerderm ises ja ein Orginal Ersatzteil vom Herrsteller..!
In einem Interview fragte man John Cooper, wie er gerne in Errinerung bleiben würde.
"Als Rennsportingenieur", war seine Antwort!
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nein, es ist ein zubehörteil. das ist was anderes. du kannst dir aber auch deine domstrebe selber schweissen und einbauen. macht keinen unterschied.
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Witzigerweise wusste das mein TÜV Prüfer letzte Woche auch nicht
Der hat sich die Domstrebe angeguckt und mich erst mal nach dem Gutachten gefragt. Ich hab ihm gesagt, dafür gibts keins, weils keins braucht. Darauf wollte er die ABE sehen, da hab ich ihm erklärt, dass es "noch nicht mal" eine ABE dafür bräuchte. Daraufhin hat er sich bei seinem Chef erkundigt, der ihm das dann aber bestätigt hat.
Er meinte dann nur "Naja, man lernt halt nie aus
"
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So ist es
Der TÜV sieht eine Domstrebe, wie auch Querlenkerstrebe und die Cabriostrebe als Bewegliche Bauteile an, welche nicht in die Fahrwerksgeometrie und in die Sicherheitseigenschaften des Fahrzeuges eingreifen. Sprich die ganzen Streben sind für den TÜV nicht von negativer Bedeutung da sie sowieso "keine Auswirkung" haben.
Außerdem werden ja keine baumaßlichen Änderungen durchgeführt wie bei einer Tieferlegung, Spurverbreiterung usw....
Die besten Fahrer haben die Fliegen auf den Seitenscheiben...
Wer langsamer fährt wird länger gesehn
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Wenn die Domstrebe allerdings die Fahrgestellnummer auf dem Fahrwerksdom abdeckt, können die Jungs vom TÜV patzig werden
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Naja man lernt wirklich nie aus
Danke
MfG
Marcel
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