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soooo, ich hätte da mal ne frage, hab jetz schon einige leute gefragt aber noch keine wirkliche auskunft bekommen
es geht um folgendes:
ich habe ein gewindefahrwerk( laut teilegutachten 305mm mindestabstand felgen mitte-radlauf) und so wurde es mir eigentragen in den neuwagen mit 10 liter im tank!
jetz habe ich gestern mal spasseshalber nachgemessen (mit komplett vollem tank) und habe festgestellt das ich nur noch 295 mm habe.....
im gutachten steht nichts von tankinhalt drinne.
wie wird das dan gehandhabt?? wenn mich jetz die

aufhalten, und er nachmisst, und im gutachten 305 mm stehn, das auto aber nur 295 mm hat, wie erklär ich dem dann warum das so ist??gibt es da tolleranzen? tank ist ja quasi wie eine beladung.....oder sehe ich das falsch? gibt es eine feste regel wie voll der tank sein muss? ich denke nicht ? wenn dann gutachtenspezifisch(ist ja nichts vermerkt)
wäre cool wenn jemand da was weiss

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Frag am besten beim TÜV nach.
Aus dem Bauchgefühl würde ich sagen, dass man die tiefste Einstellung, also inkl. vollem Tank, einträgt. Gibt zumindest weniger Stress in der Kontrolle, wenn der MINI höher und nicht tiefer als eingetragen ist.
Sonst dreh doch hinten wieder ein bisschen hoch, dass Du mit vollem Tank auf die 305mm kommst.
what's next?
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Da kann mir ohne Termin keiner ne verlässliche Aussage geben......irgend eine Regel muss es doch geben!! Ich muss mir doch dann von irgendeinem depperten Möchtegern cop erzählen lassen müssen das ein Dipl.ing. Seine Arbeit nicht richtig gemacht hat und ich dann der Depp bin..... Dafür geh ich ja zu solchen Institutionen das ich dann mit dem cop kein Stress bekomm!!
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Ich schätze, dass sich das Fahrwerk einfach gesetzt hat, die 40kg auf der HA machen keine 10mm aus. Schraub ihn auf beiden Seiten 2 Umdrehungen hoch und gut is.
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Nein nein, Gesetz haben kann sich da nichts mehr, hatte ich ja vorher knapp 5000km im Hatch, und beim Umbau wurde es nur 1:1 reingeschraubt.
Und selbst wenn, sollte das die Dekra bei nem Auto wo ein fw bei km 0 eingetragen wird mit berechnen oder???? Is doch das gleiche wie wenn ich zum Zahnarzt geh und der sagt " ja also die Füllung ist jetzt drin, prüfen sie doch nach 8 mal essen bitte nochmal die genaue Passform der Füllung am hintersten Backenzahn "
Wo sind wir denn
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Mich wundert eher dass ne Eintragung Radmitte zu Radlauf aufführt...Eigentlich sind doch immer Maße von einem Fixpunkt am Querlenker bis zur Höhe xy am Gewinde im Gutachten vermerkt... Radlauf is ne Blende und die kann jetzt mal übertrieben gesagt überall hängen...
///M The most powerful letter in the world!
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![[Bild: 113762_4.png]](http://images.spritmonitor.de/113762_4.png)
Aufgrund der unaufhaltsam steigenden Spritpreise habe ich mir in einem Akt der Verzweiflung einen Spritsparer zugelegt

NEU:
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Bei der Abnahme werden auch die Abstände der Federteller kontrolliert, aber das Maß "Radmitte zur Radlaufunterkante" lässt sich halt bequem bei ner Kontrolle nachmessen.
z.B. KW gibt das unter "Berichtigung der Fahrzeugpapiere" so vor...
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Soll sich der Bulle halt mal unters Auto legen....wenn er keine 25 kg und Magersucht hat kommt er da zum messen eh nicht hin.... Also ich kenn es nicht anders als felgenmitte/bördelkante
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Ich komme ja aus der 3er/E30 Szene wo ich in ca. 15 Jahren die verschiedensten Modelle gefahren bzw. auch Umgebaut habe. Bei Eintragungen von einem Gewindefahrwerk war der Tank randvoll, eine zweite Person saß auf dem Beifahrersitz, dann wurde der Abstand gemessen und ein Fixpunkt festgelegt. Dieser wurde dann eingetragen und fertisch. Es wurde bei Kontrollen nie ein einzigesmal wegen der Tieferlegung nachgemessen.
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Ja irgendwie muss es doch da ne feste Regel geben.... Ich mein ich bin der Depp der dran ist wenn was nicht passt, und nicht der Prüfer der seine Arbeit halbherzig macht!
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