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3 Wochen nach MTH - Eindruck

@Gast:

ist schon Richtig.
Die Frage ist nur, woher der Anfangsverdacht kommen sollte, der so eine Untersuchung rechtfertigt...

Ciao UloPe
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Eine berechtigte Frage, warscheinlich denk ich schon wieder zuviel übers wenn und aber... hab mich nur gewundert, das ich im Forum nix dazu gefunden habe.
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btw: für den MTH-MCS gibt's doch TÜV und Versicherung, oder etwa nicht?

#Lotte
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Wird das Tuning hier gemacht:

MTH-Motorentechnik Hölzl
Alicestr. 67
D-63075 Offenbach am Main

oder wo anders?
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minirr schrieb:Wird das Tuning hier gemacht:

MTH-Motorentechnik Hölzl
Alicestr. 67
D-63075 Offenbach am Main

oder wo anders?

Hi,

wenn Du zu Franz persönlich fährst ja. Wenn es mit TüV und Garantie sein soll wohl nur in Viernheim.

Aber frag doch lieber gleich bei Franz an, der weis es am besten.

Patrick
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Mike schrieb:btw: für den MTH-MCS gibt's doch TÜV und Versicherung, oder etwa nicht?
Ein doppeltes: YEP !
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R53 schrieb:
Mike schrieb:btw: für den MTH-MCS gibt's doch TÜV und Versicherung, oder etwa nicht?
Ein doppeltes: YEP !

Sprich mit MTH Tuning verfällt lediglich meine Werksgarantie? Ich geh dann mal nen MCS bestellen. Lol
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ich muss mal ganz schnell mal was los werden bezüglich der versicherungsproblematik. immer wieder lese ich horrormärchen wenn es darum geht, wie nach einem unfall vorzugehen sei....
darum möchte ich folgendes klar stellen

sollte es zu dem besagten unfall mit millionenschaden kommen, dann ist es richtig, dass das fahrzeug auf auf etwaige mängel untersucht wird. sollte der mini getunt sein (leistungsgesteigert) dann ist dies nur von bedeutung sofern das tuning kausal (adäquate kausalität) ist mit dem schadenseintritt. und hier liegt genau das düstere feld der spekulationen. denn praktisch in gar keinem fall wird das tuning kausal zum schadenseintritt sein. der einzige denkbare fall wäre ein unfall bei welchem die maximalgeschwindigkeit über der werksangabe liegt. meist liegen aber die unfall-geschwindigkeiten weit darunter. sollte es zu einem unfall kommen aufgrund eines getriebe- oder motorendefekts dann wird auch in diesem fall eine kausalität zu verneinen sein, weil die belastungsanforderungen der besagten teile weit über die grenzen des getunten zustands hinausgehen.
alles was bleibt ist die entwehrung des herstellers bezüglich der haftung auf gewährleistung sprich garantie....was aber im falle eines unfalls aber keine rolle spielt, weil ja sowieso die versicherung den schaden begleichen wird...
gruss swany
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R53 schrieb:
andre schrieb:Moin,

apropos Übersicht und Infos....hab´s gesucht, aber nicht gefunden.

Gibt es Leistungsdiagramme von MTH-softwaregetunten Cooper / Cooper S?

Vielen Dank und gute N8
André
Yep:
http://faq.eurobau.pl/tuningtagebuch/mths/details.html
Da geht's aber leider nur um den MCS.
Für einen 137-PS-Cooper wäre das aber auch einmal interessant.
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@swany

erstmal danke für die Info, nur isses nu mal leider so, daß Änderungen am Fahrzeug die nicht über ABE oder TÜV-Abnahme rechtlich abgesichert sind, automatisch zum Verlust der Betriebserlaubnis führen - zumindest soweit ich weiß.

Natürlich ist die Wahrscheinlichkeit, daß etwas passiert und der Mini hinterher gründlichst untersucht wird verschwindend gering, aber ich für meinen Teil geh da halt gerne auf Nummer sicher.

Hab nochmal beim VDAT gestöbert:
Der ordnungsgemäße Eingriff im Zulassungsrecht

Zitat:...Sofern ein solches Teilegutachten für den im Rahmen einer Chip-Tuningmaßnahme einzubauenden Chip vorliegt, erlischt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug nicht, wenn der im Gutachten angegebene Verwendungszweck eingehalten wird und unverzüglich eine Abnahme des Ein- oder Anbaus gem. § 19 Absatz 3 Nr. 4 lit. c) StVZO erfolgt. Gemäß § 19 Absatz 4 Nr. 2 StVZO ist das Teilegutachten mit der Bestätigung des ordnungsgemäßen Ein- oder Anbaus mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Sofern diese rechtlichen Rahmenbedingungen beachtet werden, ist die Chip-Tuningmaßnahme in Gestalt des ordnungsgemäßen Eingriffs unter zulassungsrechtlichen Gesichtspunkten nicht problematisch.

Flo
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