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Hi Fans,
aus aktuellem Anlass hab ich überlegt ob es erlaubt ist ohne Kennzeichen zum TÜV bzw. zur Zulassungsstelle zu fahren. Ich weiß sicher, dass man nach einer Stillegung den kürzesten Weg vom der Zulassungsstelle zurüclfahren darf aber bin mir auch sicher in der Fahrschule damals etwas gelernt zu haben, dass man den direkten Weg zum TÜV ebenfalls fahren darf ohne dass das Auto angemeldet ist. Das ganze soll dann über die Haftpflicht abgesichert sein, je nach Versicherung.
Das Internet spuckt durchaus was brauchbares aus aber das ist von 2003 und nicht im aktuellen Gesetzbuch wiederzufinden.
http://www.verkehrsportal.de/board/index...topic=1020
Oder ich bin zu blöd. Stöber auch ehr selten in Gesetzen.
Vielleicht weiß jemand was konkretes.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08.05.2009, 03:54 von
Kabrüggen.)
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Das steht jetzt in der FahrzeugZulassungsVerordnung:
http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_10.php
§10 Abs. 4 FZV
Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette und Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
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Ah sauber, dann lag ich ja nicht ganz daneben.
Aber den Satz muss mir mal jemand erklären:
Scotty schrieb:... wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und ...
Wenn die Zulassungsbehörde mir eins zugeteilt hätte, hätte ich ja auch tüv und ungestempelt wäre es dann auch nichtmehr.
Oder heißt das, dass ich mir ein Kennzeichen reservieren lassen muss, dieses dann pressen lasse und ohne jegliche Plaketten anschrauben kann ?
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Hallo
Ich hatte eine ähnliche Situation.
Habe meinen Mini im Februar gekauft, konnte ihn aber nicht gleich auf mich anmelden, sondern musste ihn erstmal abmelden. Die Fahrt von meiner Zulassungstelle zurück nach Hause konnte ich auch ohne Kennzeichen machen.
4 Wochen später wollte ich den Kleinen auf mich anmelden und habe nachgefragt, ob es denn ok wäre, wenn ich ohne Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahre. Ich habe eigentlich gedacht, dass das kein Problem sein sollte, weil ich ihn ja auch ohne Kennzeichen zurückfahren durfte. Aber die nette Dame am Telefon meinte, das gehe nicht, weil der Mini vorher nicht in meinem Landkreis zugelassen war - ob das mein Nachbarlandkreis war oder nicht, hat sie gar nicht interessiert.
LG Manu
R56S oder frei nach Martina Schwarzmann:
Mia glangt, daß I woaß, daß I kannt, wenn I woin dad;
Aber I dua's ned, weil i muaß ned, weil mir glangt, daß I woaß, daß I kannt.
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Ich vermute ja dass die aller wenigsten von diesem Passus in der Stvzo wissen oder ihn nicht richtig kennen. Hab jetzt bei verschiedenen Personen nachgefragt: Werkstatt, TÜV, Zulassungsstelle....
Aber ein Kollege der gerade in der Polizeiausbildung ist hat direkt gesagt "Ja kenn ich, klar, gibts".
Mich würde halt nur noch interessieren ob man ein Kennzeichen braucht oder nicht.
@SamAscaquelle
Ich glaube nicht dass deine Zulassungsstelle da ganz recht hat. Das Gesetz wäre ja in den meisten Fällen unnütz wenn man den Landkreis des Vorbesitzers nimmt. Vermutlich geht es da um den Landkreis in dem das Fahrzeug dann zugelassen wird und das würde ja den Landkreis des aktuellen Halters bedeuten, oder lieg ich jetzt völlig daneben ?
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Also ich kenne das nur so, dass man mit einem entstempelten Kennzeichen von der Zulassungsstelle nach Hause fahren darf, weil für den Tag der Abmeldung noch Verscherungsschutz besteht und Steuern bezahlt wurden.
Andersherum ist das schon schwieriger- so ganz ohne Kennzeichen kann ich mir garnicht vorstellen, weil das Fahrzeug dann garnicht zu identifizieren ist (Strafzettel zuschicken usw). Außerdem dürfte es schwierig werden, wenn man auf einer solchen Fahrt nen Unfall baut der Versicherung zu erklären, dass man gerade zur Zulassungsstelle wollte....
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lindiman schrieb:Also ich kenne das nur so, dass man mit einem entstempelten Kennzeichen von der Zulassungsstelle nach Hause fahren darf, weil für den Tag der Abmeldung noch Verscherungsschutz besteht und Steuern bezahlt wurden.
Andersherum ist das schon schwieriger- so ganz ohne Kennzeichen kann ich mir garnicht vorstellen, weil das Fahrzeug dann garnicht zu identifizieren ist (Strafzettel zuschicken usw). Außerdem dürfte es schwierig werden, wenn man auf einer solchen Fahrt nen Unfall baut der Versicherung zu erklären, dass man gerade zur Zulassungsstelle wollte....
Ja gut, das nachhause fahren mit entwertetem Kennzeichen ist völlig klar, da sind wir uns einig.
Aber ich vermute dass man das Kennzeichen auf sich reservieren lassen muss und dann ungestempelt ans Auto schrauben muss oder so ähnlich.
Die Versicherungsfrage muss man vorher mit der Eigenen abklären, ob da eine Haftpflicht besteht oder nicht.
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ruenzi_killer schrieb:Ah sauber, dann lag ich ja nicht ganz daneben.
Aber den Satz muss mir mal jemand erklären:
Scotty schrieb:wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Der Satz erklärt sich von selbst!
Wenn die Zulassungsstelle einses zugeteilt hat --> dann darfst Du
Wenn nicht --> dann nicht!!!
ruenzi_killer schrieb:Wenn die Zulassungsbehörde mir eins zugeteilt hätte, hätte ich ja auch tüv und ungestempelt wäre es dann auch nichtmehr.
nop... die Zulassungsbehörde kann genau zu diesem Zweck ein ungestempeltes zuteilen!

"Sig nix da... ich nur putzen!"
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