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Hallo zusammen,
Seit Samstag habe ich meinen MCS mit JCW Kit (Jahreswagen).
Jetzt habe ich aber eine Frage zur Eintragung des Zubehörs.
Einen Abnahmenachweis für das Tuning Kit habe ich, allerdings keinerlei Nachweis für das JCW Aerodynamik Kit und die 18 Zoll Composite Felgen.
Muss das noch eingetragen werden? Oder gibt es dafür eine ABE und der Verkäufer hat sie mir versehentlich nicht mitgegeben?
Vielen Dank & Gruß
Hacki
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Das Aerokit muss nicht eingetragen werden, wie es mit den Felgen aussieht kann ich nicht sagen...
...wenn das aber original minifelgen sind, dürften diese auch eintragungsfrei sein.
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Schubrakete schrieb:Das Aerokit muss nicht eingetragen werden, wie es mit den Felgen aussieht kann ich nicht sagen...
...wenn das aber original minifelgen sind, dürften diese auch eintragungsfrei sein.
Das sind original Mini JCW Felgen aus dem Zubehör für den R56.
Gruß in die Heimat.
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na dann müsstest du schon komplett tüvig unterwegs sein
bist du auch nürnberger?
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Sagen wir mal so, ich bin in Nürnberg aufgewachsen, Familie und viele Freunde habe ich dort, der Glubb ist mein Verein... würde also sagen JA.
Habe allerdings die letzten 10 Jahre in München gewohnt und bin seit einiger Zeit in Ulm.
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Die MINI-Felgen und das Aero-Kit müssen nicht eingetragen werden. Die sind über die Betriebserlaubnis deines MINI abgedeckt.
Wenn du Streß bei einer Kontrolle durch die Rennleitung ersparen willst, empfiehlt es sich, die EG-Übereinstimmungserklärung im MINI mitzuführen.
Dort sind alle Felgen- und Reifen-Kombinationen aufgeführt.
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ah, ok! alles klar.. naja, solltest du mal zu einem fränkischen mini stammtisch kommen wollen, wäre das hier die erste adresse für dich:
http://www.mini-franken.de
bis denne und viel spass beim mini fahren
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Scotty schrieb:Die MINI-Felgen und das Aero-Kit müssen nicht eingetragen werden. Die sind über die Betriebserlaubnis deines MINI abgedeckt.
Wenn du Streß bei einer Kontrolle durch die Rennleitung ersparen willst, empfiehlt es sich, die EG-Übereinstimmungserklärung im MINI mitzuführen.
Dort sind alle Felgen- und Reifen-Kombinationen aufgeführt.
Das ist jetzt interessant. Ich habe diese EG-Übereinstimmungserklärung, aber das steht nichts über 18 Zoll Felgen. Lediglich die 17 Zöller sind vermerkt. Kann es sein, dass ich diese neue anfordern muss?
Am besten wird es wohl sein ich frage meinen Händler.
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Meines Wissens braucht man für die 18 Zöller einen Lenkwinkelbegrenzer, welcher dann beim TÜV vorgeführt werden muss
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stroker schrieb:Meines Wissens braucht man für die 18 Zöller einen Lenkwinkelbegrenzer, welcher dann beim TÜV vorgeführt werden muss
Die habe ich in jedem Fall verbaut. Das merke ich am Wendekreis...
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