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Bin gerade über ein anderes
Forum auf diesen Artikel
http://www.daserste.de/plusminus/beitrag.asp?iid=187 gestoßen.
Zitat:...Ganz anders in Deutschland. Hierzulande will VW nicht mehr für die Qualität von Neuwagen bürgen. Was die meisten Kunden noch nicht wissen: Statt des Herstellers haftet bei Volkswagen nur noch der Händler bei Mängeln eines neuen Autos. Und VW ist kein Einzelfall. Klammheimlich haben die deutschen Autokonzerne mit Ausnahme von Opel für Marken unter ihrem Dach die Garantie einfach abgeschafft. Statt dessen bekommen die Käufer jetzt nur noch eine Gewährleistung. Das klingt zwar gut. Ist aber keine Garantie....
Darin ist von sämtlichen deutschen Autoerstellern außer Opel die Rede.

Ist da mein hoffentlich bald bestellter MINI auch betroffen?

Wäre ja eine mittlere Katastrophe. Oder gilt der MINI als britisches Fabrikat?
Herzliche Grüße
Der SMario
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als schweizer bin ich vielleicht etwas schwer von begriff. aber was ist denn genau der unterschied zwischen garantie und gewährleistung? hier haben minis 2 jahre und bmws 3 jahre garantie.
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Zitat:Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie?
"Gewährleistung" bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die gehandelte Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer haftet daher für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solche, die sich erst später bemerkbar gemacht haben (sog. versteckter Mangel). Der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe ist dabei entscheidend. Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren auf 12 Monate verkürzt werden. Bei etwaigen Mängeln muss IMMER beim Händler reklamiert werden.
Eine "Garantie" ist eine zusätzliche, freiwillige Leistung des Händlers und/oder des Herstellers, sofern der Händler diese "Herstellergarantie" an den Kunden weitergibt - wozu der Händler aber nicht verpflichtet ist. Die Garantiezusage bezieht sich immer auf die Funktionsfähigkeit bestimmter Teile (oder des gesamten Geräts) über einen bestimmten Zeitraum. Bei einer Garantie spielt der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe an den Kunden keine Rolle, da ja die Funktionsfähigkeit der besagten Teile (oder des gesamten Geräts) für den Zeitraum "garantiert" wird. Je nachdem, ob die Garantiezusage gegenüber dem Kunden vom Händler oder vom Hersteller kommt, ist bei Mängeln der Händler oder der Hersteller anzusprechen.Bei der Garantie muss der Garantiegeber nachweisen, dass der vom Käufer beanstandete Mangel bei Übergabe der Ware noch nicht bestand.
Für den Kunden ist zu beachten, dass durch eine Garantiezusage die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall ersetzt oder gar - im Umfang oder der Zeitdauer - verringert werden kann, sondern immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung findet.
Quelle:
http://www.eastcomp.de/gewaehr.htm
Herzliche Grüße
Der SMario
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der unterschied zwischen garantie un gewährleistung liegt in der beweislast. bei einer garantie muss der Hersteller beweisen, dass du das produkt absichtlich beschädigt bzw fahrlässig den defekt in kauf genommen hast um nicht zehlen zu müssen...
bei der gewährleistung muss der kunde beweisen, dass das produkt schon bei auslieferung den mangel gehabt hat bzw. das der defekt unausweichlich durch die konstruktion des produktes zusammenhängt.
EDIT: naja zitieren geht halt schneller
mfg
Rantanplan
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danke jungs! ist ja nicht gerade eine feine art, kunden zu behandeln. ist das eigentlich standard in der eu oder deutschland-spezifisch?
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hotorange schrieb:danke jungs! ist ja nicht gerade eine feine art, kunden zu behandeln. ist das eigentlich standard in der eu oder deutschland-spezifisch?
Das ist nur in Deutschland so. VW geht sogar soweit, dass sie z.B. in Holland Werksgarantie geben und in Deutschland nur die gesetzliche Gewährleistung. Kauft man aber als Deutscher seinen Golf in Holland, der da sogar noch billiger ist, gilt trotzdem die Werksgarantie, die man im Problemfall dann bei jedem VW Händler in Deutschland in Anspruch nehmen kann.
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hotorange schrieb:ist ja nicht gerade eine feine art, kunden zu behandeln
ich seh da in den meisten fällen kein problem. gerade was autos angeht, habe ich festgestellt, dass die gewähleistungsbereitschaft der industrie sehr hoch ist. auch über die gewährleistungszeit hinaus wird viel auf kullanz geregelt.
mfg
Rantanplan
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rantanplan schrieb:gerade was autos angeht, habe ich festgestellt, dass die gewähleistungsbereitschaft der industrie sehr hoch ist. auch über die gewährleistungszeit hinaus wird viel auf kullanz geregelt.
aber es bleibt schlussendlich am händler hängen - und natürlich direkt an seiner kundenfreundlichkeit. man will ja schliesslich wieder mal was verkaufen. von diesem gesichtspunkt gesehen, ist es gar nicht schlecht.
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da binn ich ja mal froh das ich meinen kleinen in belgien gekauft habe
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Also ich sehe da jetzt auch kein Problem. Auf andere Produkte hat man ja auch nicht unbedingt immer Garantie. Die 2-jährige Gewährleistungsfrist ist doch o.K (früher waren es nur 6 Monate!). Dass es nach 6 Monaten zur Beweislastumkehr kommt, ist im übrigen ja auch nur relevant, wenn sich der Verkäufer quer stellt. Meist haben die eh keinen Schimmer davon. Überdies erstreckt sich die Garantie meist nur auf Teilbereiche (z.B. Durchrostung oder 100 TKm Motorleistung, etc.) und umfaßt daher nicht alle möglichen Mängel. Von daher alles easy...
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| EZ: 08/2003
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