@Thomas,
Du bist bestimmt ein sehr netter Kerl, aber Deinen Kommentar vom 7.8. konnte ich nicht so stehen lassen. Wohl auch nicht ganz zu unrecht, denn ich habe den Eindruck, daß Du meine Kommentare nicht sehr aufmerksam ließt. Denn das Wort Anwalt ist nie gefallen. Ich habe auch nicht dazu angeraten, irgendwelche juristische Schritte einzuleiten. Vielmehr habe ich nur versucht, einige Möglichkeiten der Schadensregulierung grob zu skizzieren. Etwas anderes würde ich schon deshalb nicht tun, weil mir der Sachverhalt weitgehend unbekannt ist. Ich kenne weder die vertraglichen Vereinbarungen der Parteien noch kenne ich die näheren Umstände des Schadens. Letztlich habe ich nur versucht, die Möglichkeit eines Vergleichs mit der Werksatt hervorzuheben. Einvernehmlichen Lösungen gebe ich schon deshalb den Vorzug, weil ich überhaupt kein Freund von übereilten Klagen bin. Die "Ich-geh-sofort-zum-Anwalt" Typen sind mir zuwider. Der Gang zum Anwalt, bzw. zu Gericht sollte nur als äußerstes Mittel verstanden werden. Bedenkt man zudem das Prozeßrisiko und die Prozeßdauer (ggf. auch die sich anschließenden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) sollte jedermann klar sein, daß ein gegenseitiges Nachgeben der schnellere und günstigere Weg sein könnte. Nichts anderes sieht auch der Gesetzgeber vor. Es reicht nicht recht zu haben, man muß das Recht beweisen können. Ich möchte damit auch den kleinen Exkurs beenden und zum eigentlichen Thema zurückkehren.
@Thomas und alle
Wie kann man eine Kupplung durch einen Schaltfehler beschädigen, bzw. wie zerbröselt eine Kupplungsscheibe in zentimetergroße Stücke (man müßte mal ein Foto sehen)?
• Durch ein Verschalten, z.B. vom 4. in den 2. Gang findet unstreitig eine extreme Schubbelastung statt. Regelmäßig wir dadurch aber nicht die sog. Zerplatzdrehzahl der Kupplungsscheibe überschritten, sondern eher werden die Tangentialblattfedern geknickt oder verformt. Der Belag wird dabei weniger in Mitleidenschaft gezogen. Das typische Schadensbild eines Schaltfehlers sieht also grundsätzlich anders aus.
• Dagegen ist typisch für abgeplatzte Beläge (Bild 2), daß die sog. Zerplatzdrehzahl der Kupplungsscheibe überschritten wurde. Dies geschieht aber kaum durch ein Verschalten (weil die Umdrehungszahl noch nicht ausreicht), sondern eher durch ein Fahren mit getretenem Kupplungspedal bei hoher Rollgeschwindigkeit und eingelegtem Gang. Der Motor ist also völlig unbeteiligt.
Beispiel: Motor aus, Kupplung treten, 1. Gang rein und dann den Brenner sehr flott runterfahren. Dies ist aber kein Schaltfehler im engeren Sinne, sondern vielmehr ein grober Bedienungsfehler.
• Aufgelöste bzw. verbrannte Kupplungsbeläge (Bild 1) entstehen durch:
- Ständiges Schleifenlassen der Kupplung (Bedienungsfehler! Nach meiner Beobachtung ist dies eine der häufigsten Ursachen für frühzeitigen Kupplungsverschleiß.)
- Anfahren in einem zu hohen Gang (Bedienungsfehler!)
- Mängel am Ausrücksystem
- Zu geringe Anpreßkraft
- Verölung
- Zu große Schwungradtiefe
Nur zur Klarstellung: Die obigen Weisheiten sind nicht auf meinem Mist gewachsen, sondern aus einer bebilderten Infobroschüre der Firma Sachs. Leider finde ich den entsprechenden Link nicht mehr. Wer aber Interesse daran hat, dem schicke ich das Ding gerne als Pdf-File (927 KB).
Letztendlich wissen wir nicht genau, was "Tomsiggi" unter zentimetergroßen Stücken versteht. Man müßte schon mal ein Foto von der Kupplung sehen. Auch wissen wir nicht, was die Werkstatt unter einem Schaltfehler versteht. Wir wissen nicht einmal, ob es sich um eine BMW-Werkstatt oder eine freie Werkstatt handelt. Soweit es sich um eine BMW-Werkstatt handeln sollte, stimme ich hinsichtlich der Kulanzfreudigkeit Thomas zu. BMW hat sich mir gegenüber bisher immer sehr großzügig und kompetent gezeigt.
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![[Bild: kupplung_2_3440600841172c855be6e.jpg]](http://www.mini2ig.de/forum/files/kupplung_2_3440600841172c855be6e.jpg)
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