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Fahrspass schrieb:Weil etwas erlaubt ist, ist etwas juristisch irrelevant? So ein Quatsch ... wenn Dir jemand die Vorfahrt nimmt, dann sagst Du ja auch "Ich bin im Recht" und nicht "Du bist im Unrecht" ...
Dies bedingt aber das juristisch relevante Fehlverhalten einer gegnerischen Partei, die in dem zur Diskussion stehenden Thema nicht vorhanden ist.
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Xaver schrieb:Dies bedingt aber das juristisch relevante Fehlverhalten einer gegnerischen Partei, die in dem zur Diskussion stehenden Thema nicht vorhanden ist.
Ändert aber nichts an der Tatsache, dass etwas Erlaubtes immer noch juristisch relevant ist ...
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Xaver schrieb:Dies bedingt aber das juristisch relevante Fehlverhalten einer gegnerischen Partei, die in dem zur Diskussion stehenden Thema nicht vorhanden ist.
Ist überhaupt nicht von der Hand zu weisen : DU und Naggisch und öffentlich ist juristisch in allen Fällen relevant.
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herbi schrieb:Ist überhaupt nicht von der Hand zu weisen : DU und Naggisch und öffentlich ist juristisch in allen Fällen relevant.
In dem Sinne ist "Alter" als Liebkosung für Dich auch juristisch einwandfrei ...
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Fahrspass schrieb:In dem Sinne ist "Alter" als Liebkosung für Dich auch juristisch einwandfrei ...
Kommt auf den Mund an, der es ausspricht................
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herbi schrieb:Kommt auf den Mund an, der es ausspricht................
Das mußt Du mit den Jungspunden klären ... ich hätte mich das aus Respekt vorm Alter nicht getraut ...
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Fahrspass schrieb:Ändert aber nichts an der Tatsache, dass etwas Erlaubtes immer noch juristisch relevant ist ... 
Naaahein

Unser Rechtssystem basiert, ähnlich wie die 10 Gebote

, auf der Beschreibung dessen, daß
nicht erlaubt ist und nicht auf dem, daß erlaubt ist.
Zum Beispiel: Du sollst nicht töten ( 5.Gebot analog dazu §211 StGB in dem das Tötungsdelikt explizit genannt ist, hier Mord, in den §§38ff. die Konsequenz daraus.)
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herbi schrieb:Ist überhaupt nicht von der Hand zu weisen : DU und Naggisch und öffentlich ist juristisch in allen Fällen relevant.
Wer ist denn dieser Naggisch?
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Xaver schrieb:Naaahein
Unser Rechtssystem basiert, ähnlich wie die 10 Gebote
, auf der Beschreibung dessen, daß nicht erlaubt ist und nicht auf dem, daß erlaubt ist.
Zum Beispiel: Du sollst nicht töten ( 5.Gebot analog dazu §211 StGB in dem das Tötungsdelikt explizit genannt ist, hier Mord, in den §§38ff. die Konsequenz daraus.)
Warum heißen sie dann nicht "Die 10 Verbote"?
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Fahrspass schrieb:Warum heißen sie dann nicht "Die 10 Verbote"?
Auch das ist einfach zu erklären:
Machen kannst Du alles, Du musst halt nur damit rechnen, zur Rechenschaft gezogen werden und es mit Deinem Gewissen vereinbaren können, bzw. Einschränkungen z.B. bei Deiner Gesundheit in Kauf zu nehmen. Siehe hierzu die Gebots- und Verbotsschilder im Rahmen der Arbeitssicherheit. Zudem wurde bereits bei den Geboten ein juristisches Schlupfloch gelassen, ansonsten wären Jäger, Polizisten und Soldaten ja nicht erlaubt.
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