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Die Frage ist ja ob es Privatleasing mit Risikolosem Andienungsrecht war oder Gewerbliches Leasing? Wenn kein Andienungsrecht vereinbart ist, ist es schwierig mit der Restwertermittlung. Auf der ersten Seite im Leasingvertrag steht unten Links entweder der Restwert Netto oder der Restwert in Prozent. Wenn der Wert drinsteht, hast du einen Vertrag mit Andienungsrecht und der Wert ist Fix.
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Freilassen geht man gar nicht. Da muss was drin stehen. Ich stell gleich mal einen Vertrag hier ein. Wenn ich das darf. Ohne Kundendaten natürlich.
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öhm
normalerweise ist ein km-leasing-vertrag ohne andienung, damit ist da auch kein restwert verankert. interessant ist was du an mehr-/oder minderkm nachzahlung leisten musst.
normalerweise sind 2.500km nach oben und unten frei, danach kostet es x €cent/km. (steht im vertrag!)
nachdem du 10.000 km über dem limit bist ziehst du da erst mal die 2.500km kulanz ab. danach multipliziert du die restlichen 7.500km mit dem €cent satz. dann weisst du was du nachzahlen musst.
deshalb musst du doch die karre nicht gleich übernehmen...
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Also ich hatte schon mehrere Leasingfahrzeuge.
Der Restwert wurde bereits bei Abschluss des Vertrages festgelegt.
Beim jetzigen Mini Smile z. B. haben wir Kilometerleasing und der Restwert ist auf 52 % festgelegt worden (wenn ich ihn dann kaufen will).
Es werden also nur die Mehr- oder Minderkilometer abgerechnet.
Sollte das Auto aufgrund der wirtschaftlichen Lage weniger wert sein, so hat der "Händler" oder die BMW Bank Pech.
Sollte durch Unfall oder sonstiges ein Wertverlust vorliegen, dann muss man die Summe, abhängig vom festgelegten Restwert ausgleichen.
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Ein Kilometervertrag kann mit Andienungsrecht abgeschlossen werden. Aber nur im Privatleasingvertrag. Wenn der Wert in Prozent im Vertrag steht, ist definitiv kein And.Recht drin. Dann darf die BMW Leasing Bank nur mit dem Händler abrechnen. Dieser kann, wenn er, will einen Deckungsbeitrag aufschlagen. Beim Andienungsrecht steht der Restwert immer in Summe drin und die Bank darf, wenn der Kunde es denn möchte, mit dem Kunden direkt abrechnen.
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Ich hoffe ich sehe den Rest auch richtig, der Händler kann eigentlich jetzt verlangen was er will oder durch das fehlende Andienungsrecht.
Gruß
Sebastian
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