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Hi Leute,
die große Schwester meiner Freundin hat heute mal wieder ihr Cooper S R56 in die Werkstatt gebracht. Dies ist nun der 4. Besuch immer wegen dem gleichen Problem, dass der Mini unruhig fährt und wie in eine Art Turboloch fällt. Dies geht immer so lang, bis irgendwann garkeine Leistung mehr da ist und das Auto nur noch 80km/h fährt. Nun meine Frage: ist es nicht so, dass wenn man nach dem dritten Werkstattbesuch immer noch das selbe Problem hat, dass man den Motor wandeln kann??? Har jemand Erfahrungen?
Danke
ach ja Bj.07 Km-Stand: 58.000
gruß Dome
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So kenne ich das auch. Allerdings muss es sich um 3 abgeschlossene Vorgänge handeln.
Wenn Sie Dich nach einer Reperatur vom Hof fahren zu lassen um eine paar Tage zu "testen" und Du kommst dann wieder, weil immernoch was ist, zählt das nicht zu einem abgeschlossenem Vorgang.
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ich kenn das anders. hat die werksatt drei mal erfolglos repariert, hat der kunde anspruch auf wandlung.
wenn der kunde das fahrzeug abholen darf, gilt es als repariert/abgeschlossen.
bin mir aber nicht sicher, ob nur der motor oder das ganze fahrzeug gewandelt werden kann.
wenn sich die werkstatt sturr stellt, empfehle ich dir, sofort rechtliche hilfe in anspruch zu nehmen.
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Hi,
wandeln bedeutet einen Kauf rückgängig machen. Geht also immer dann, wenn der gekaufte Gegenstand innerhalb der Gewährleistung Mängel aufweist, die nicht behoben werden können. Mal einfach ausgedrückt.
Bei Bj. 07 schwer vorstellbar, ausser gebraucht gekauft mit aktueller Garantie.
Sollte nun gewandelt werden (das geht nur mit dem Verkäufer, nicht mit dem Hersteller), muss man sich die Nutzung gegen rechnen lassen. Heisst, die gefahrenen km seit Kauf werden mit z. Bsp. 50 Cent multipliziert und vom zu erstattenden Kaufpreis abgezogen. Ist in der Regel nicht prickelnd.
Der andere Fall wäre eine mangelhafte Fehlerbeseitigung im Rahmen eines Reparaturauftrages. Da bleibt dann nur die Geltendmachung von Schadensersatz.
Kurz und Schlecht: Einen Motor kann man nicht wandeln (ausser man hat in gekauft, s. o.)
ich habe so lange so viel mit so wenig versucht, dass ich jetzt in der Lage bin, fast alles mit fast nichts zu bewerkstelligen
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Vielen Dank für eure Antworten... Es war immer eine abgeschlossene Reperatur. Ich habe doch aber hier im Forum schonmal irgendwo gelesen, dass sich jemand direkt an BMW in München gewendet hat und dadurch seinen Motor gewandelt bekam?
Hm... naja da muss ich mal überlegen was wir machen...
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Habe das Ganze schonmal in einem anderen Thread geschrieben, aber eine Wandlung ist keinesfalls so einfach, wie man sich das vllt vorstellt und mit einem nicht zu unterschätzenden finanziellen wie auch nervlichen Aufwand verbunden
Da es nicht möglich ist einen Motor zu "wandeln" im Sinne von der Rückerstattung des Kaufpreises (abzüglich der gefahrenen Kilometer und des daraus entstandenen Wertverlustes), bleibt dir nur die Möglichkeit den gesamten Mini zu wandeln. Alternativ kannst du ggfs. den Motor über Kulanz austauschen lassen.
Da er aber BJ 2007 ist und somit aus der gesetzlichen Gewährleistung von 2 Jahren raus ist, wirst du nach meinem Erachten nur sehr schlechte Chancen haben den Mini zu wandeln.
Nähere Infos zur Wandlung findest du hier
http://www.automobilkanzlei.de/einzelhei...der-ablauf
Ansonsten kann ich dir nur noch sagen, dass eine Wandlung i.d.R. auf ein langjähriges Gerichtsverfahren rausläuft, was mit Kosten und viel Nerven verbunden ist und dir keinesfalls garantiert, dass du mit der Wandlung Recht bekommst. (Ich habe das alles aus nächster Nähe mitbekommen
)
Trotzdem wünsch ich dir viel Glück dass der Mini bald wieder läuft
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Also Rechtlich hast du nach §437 BGB die Möglichkeit der Nacherfüllung(§439), zurücktreten vom Vertrag darfst du wenn eine zweite erfolgslose Reparatur vonstatten gegangen ist(§440).
Aber einen neuen Motor einfordern kannst du rechtlich nicht, es ist dem Verkäufer frei gegeben ob der Motor repariert wird oder ersetzt wird....
Aber das ist halt nur die rechtliche Seite....Bei Rücktritt musst du dann natürlich noch den Wertverlust ausgleichen...
Kannst eigentlich nur auf Vernunft und kulanz hoffen, alles andere bringt dir keinen Spaß und du wirst wohl nie wieder Kunde bei Mini/BMW sein...
Wenn du dich mit dem Teufel einlässt, veränderst du nicht den Teufel, der Teufel verändert dich
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Was heißt überhaupt "den Motor wandeln" und woher weißt Du, ob es was bringt? Vielleicht ist der Motor, also der teils bewegliche Metallklumpen vorne drin, gar nicht das Problem, sondern die Elektronik. Oder beides ...
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Die Werkstatt hat während der Gewährleistung die Verpflichtung anhand eines "Planes" die Fehler zu beseitigen.
Also beim Kettenspanner z.B ...zuerst nachstellen und dann gegebenfalls wechseln.
Genauso verhält es sich mit dem Motor. Die müssen erst versuchen, durch geeignete Maßnahmen die Sache wieder hinzubekommen.
Gelingt dies nicht, kann eine Motorwandlung oder Austausch von BMW/Mini veranlasst werden.
Allerdings gebe ich meinen Vorrednern recht, dies gilt allgemein nur während der 2 jährigen Gewährleistungsgarantie.
Du kannst dann nur noch auf Kulanz hoffen
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onlyMINI schrieb:Ansonsten kann ich dir nur noch sagen, dass eine Wandlung i.d.R. auf ein langjähriges Gerichtsverfahren rausläuft, was mit Kosten und viel Nerven verbunden ist und dir keinesfalls garantiert, dass du mit der Wandlung Recht bekommst. (Ich habe das alles aus nächster Nähe mitbekommen )
Trotzdem wünsch ich dir viel Glück dass der Mini bald wieder läuft
auf grund eigener erfahrungen hier im autohaus, kann eine wandlung auch nach 4 wochen abgeschlossen sein. das muß nicht langjährig sein.
sprich mit dem werkstattleiter, wenn das nicht hilft mit dem geschäftsführer und wenn das nicht hift, an MINI direkt, wenn das nicht hilft, fahrzeug verkaufen oder rechtlichen beistand suchen
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