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La Tatü schrieb: Ich friere jetzt eh schon immer die Reste ein, damit ich was Schnelles für nachmittags habe ... Aber 2 kg ...
alle paar Monate ist Großkochtag. eigentlich sind´s sogar vier Kilo: 2 Kilo Hack plus 2 Kilo passierte Tomaten.
Achja: und ´n Kilo Gulasch
La Tatü schrieb:Ist bei dem momentan nicht drin, aber wir schauen schon, dass wir uns abwechseln bzw. es nicht nur an einem hängen bleibt.
Aber bei dem "Kranken"geld, was man da bekommt, machen wir lieber auf Urlaub oder Gleitzeit... und 10 Tage sind auch schnell aufgebraucht. Wir haben erst März.
der Witz an der Sache ist: bei Krankenhausaufenthalten der Knirpse gibt´s keinen gelben Schein für die Eltern.
Da musste dann Urlaub oder Gleitzeit entnehmen
La Tatü schrieb:Ihr seid echt schnell mit sowas.
Ich warte noch, so!
hab vor anderthalb Wochen gewechselt ... zur Not hab ich ja noch ne Winterbereifte Ausweichmöglichkeit
herbi schrieb:Wennze bis Oktober wartest, sparste 2x ummontieren......................
und die Sommerreifen fahren sich nich so schnell ab
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La Tatü schrieb:Aber bei dem "Kranken"geld, was man da bekommt, machen wir lieber auf Urlaub oder Gleitzeit... und 10 Tage sind auch schnell aufgebraucht. Wir haben erst März.
ist bei euch der Anspruch gem §616 BGB arbeits- oder tarifvertraglich ausgeschlossen worden? Wenn nicht, habt ihr einen vertraglich Anspruch auf Fortzahlung des Gehaltes in voller Höhe gegenüber dem Arbeitgeber (Jeweils 10 Tage p.a.)
cremi schrieb:der Witz an der Sache ist: bei Krankenhausaufenthalten der Knirpse gibt´s keinen gelben Schein für die Eltern.
Da musste dann Urlaub oder Gleitzeit entnehmen
hmm.... das sehe ich anders, der§ im SGB schliesst das nicht aus klick
Bastl schrieb:hmm.... das sehe ich anders, der§ im SGB schliesst das nicht aus klick
Verstanden hab ich´s auch nicht, aber laut Aussage vom Krankenhaus, der Krankenkasse und des Kinderarztes gibt´s nix.
Hintergrund war wohl, daß das Kind im Krankenhaus ja eine Betreuung hätte.
Die hätte ich gerne mal gesehen, wie sie einem 2 1/2-Jährigen verklickern, daß er im Bett bleiben und sich schonen soll
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kann schon sein. Aber Sohnemann war der Meinung sich Sonntags nachmittags auf die Nase legen zu müssen. Abends war er dann etwas komisch drauf und der Kinderarzt im Theater.
Also sind wir ins Krankenhaus und die meinten dann "dann halten wir ihn mal zur Beobachtung hier"
ist bei euch der Anspruch gem §616 BGB arbeits- oder tarifvertraglich ausgeschlossen worden? Wenn nicht, habt ihr einen vertraglich Anspruch auf Fortzahlung des Gehaltes in voller Höhe gegenüber dem Arbeitgeber (Jeweils 10 Tage p.a.)
Vertraglich ausgeschlossen ist das meines Wissens nicht , hab' im letzten Jahr bereits 2 oder 3 Krankentage wegen der Kurzen in Anspruch genommen, wobei das Gehalt für die Fehltage zur Pflege des kranken Kindes dafür von der KK übernommen wird, das allerdings nicht in voller Höhe, sondern nur anteilig ... damit fehlt dann immer ein bisserl im Geldsäckl.
cremi schrieb:alle paar Monate ist Großkochtag. eigentlich sind´s sogar vier Kilo: 2 Kilo Hack plus 2 Kilo passierte Tomaten.
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La Tatü schrieb:Juhu
Vertraglich ausgeschlossen ist das meines Wissens nicht , hab' im letzten Jahr bereits 2 oder 3 Krankentage wegen der Kurzen in Anspruch genommen, wobei das Gehalt für die Fehltage zur Pflege des kranken Kindes dafür von der KK übernommen wird, das allerdings nicht in voller Höhe, sondern nur anteilig ... damit fehlt dann immer ein bisserl im Geldsäckl.
hmm... die KK zahlt eigentlich nur subsidiär, also wenn der Arbeitgeber nicht zahlt. Wie geschrieben: wenn es nicht ausgeschlossen wurde, hast du einen Anspruch beim Arbeitgeber OHNE Kürzung.
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