PiEFi schrieb:+ 1 Jahr überhängefrist.
zumindest gab es die noch 2009. ich hatte dann noch mitbekommen, dass sie die überhängefrist abschaffen wollen aber die drei jahre beibehalten wollen.
da ich aber seit anfang 2009 das problem nicht mehr mitverfolge, kann es schon wieder anders sein.
aber sicher ist sicher. 
Löschung durch Zeitablauf
Grundsätzlich sind Punkte wegen OWis nach zwei Jahren 'tilgungsreif', die tatsächliche Löschung erfolgt erst ein Jahr später. Gerechnet werden diese Fristen nicht von dem Verstoß an, sondern ab dem Tag der Rechtskraft des Bußgeldbescheids (also ab Ablauf der Einspruchsfrist bzw. ab der rechtskräftigen Beendigung des Gerichtsverfahrens). Eine tilgungsreife Eintragung darf nicht mehr verwertet werden, auch wenn sie noch nicht gelöscht ist, zählt also bei den berüchtigten 18 Punkten nicht mehr mit und darf auch nicht zur Begründung für eine Erhöhung des Bußgelds oder gar ein Fahrverbot wegen 'beharrlicher Verstöße' herangezogen werden.
Wird jedoch vor dem Ende der Tilgungsfrist eine neue 'punktwürdige' Tat begangen, tritt Tilgungsreife erst ein, wenn auch die Punkte wegen der neuen Tat tilgungsreif geworden, spätestens aber, wenn seit der Rechtskraft des ersten Bußgeldbescheids fünf Jahre verstrichen sind. Hierin liegt auch der Grund, warum die Daten noch ein Jahr länger gespeichert bleiben: Es soll sichergestellt sein, daß nach einer neuen OWi innerhalb der Tilgungsfrist die neue Eintragung noch vor der Löschung der alten geschieht.
und auch:
Statt des Verfall spielen Tilgung - wie erwähnt - und Löschung der Punkte in Flensburg eine Rolle. Einen Verfall von Punkten in Flensburg gibt es so also nicht. Prinzipiell werden Punkte in Flensburg aus Ordnungswidrigkeiten nach zwei Jahren getilgt und nach drei Jahren endgültig aus dem Register gelöscht. Dies gilt nur, wenn keine neuen Punktehinzugetreten sind. Es ist also nicht so, dass die Punkte aus der Tat einfach dem Verfall unterliegen, es dürfen keine neuen Punkte hinzu kommen, nur dann werden sie getilgt und dann gelöscht. Warum liegt zwischen Tilgung und Löschung noch ein Jahr? Wird ein Punkt in Flensburg z. B. am 01.10.2000 wirksam, wird er zwei Jahre später getilgt und drei Jahre später gelöscht. Kommt es am 01.08.2002 - also innerhalb der zwei Jahre - zu einer neuen Tat, die einen Punkt in Flensburg nach sich zieht, kann es dazu kommen, dass dieser erst nach Ablauf der zwei Jahres Frist in Flensburg engetragen wird, weil Flensburg vorher keine Kenntnis von der Tat und dem einzutragenden Punkt hatte. Der Grund liegt in der Bearbeitungszeit der Behörden. Die Punkte in Flensburg bleiben deshalb nach der Tilgungsreife gespeichert ohne berücksichtigt zu werden, falls innerhalb dieses Jahres ein Verstoß innerhalb der Tilgungsfrist bekannt wird, werden die Punkte in Flensburg wieder hervorgeholt und berücksichtigt. Einen Verfall der Punkte in Flensburg gibt es also nicht