06.08.2010, 10:48
Bastl schrieb:Löschung durch Zeitablauf

aber da steht alles und nichts drin.

Missis@ schrieb:Überhangfrist?
Ich hatte meine letzten Punkte im April 2008 für zu wenig Abstand zum Vordermann (MINI-Corso)
Was bedeutet das jetzt??
so lese ich das heraus
bsp:
5. april 2008 das vergehen Nr. 1---> 2 punkte
20. juni 2008 rechskräftig
20. juni 2010 getilgt
20. juni 2011 gelöscht
1. mai 2010 das vergehen Nr.2 ---> 3 punkte
15. Juni 2010 rechtkräftig
15. Juni 2012 getilgt
15. Juni 2013 gelöscht
die vergehen liegen über 2 jahre auseinander. die rechtskraft zählt aber.
jetzt stellt sich mir nur die frage, ob die ersten 2 punkte nach 5 jahren getilgt werden. also am 20 juni 2013.

mein damaliger verkehranwalt hatte in seiner langen beruflichen laufbahn noch keinen ähnlichen fall gehabt.
sehr komplexes thema und ich stelle mal wieder fest, dass hier sehr viel raum für interpretationen bleibt.

