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Wo steht denn geschrieben das LED- Xenon in Standlicht bzw. Tagfahrlicht verboten ist? Bitte um Auszug aus STVO oder STVZO...
sonst kann das ja jeder behaupten
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LED-Xenon gibt es nicht

Entweder Leuchtdiode (LED) oder Gasentladungslampe (Xenon)
In den einschlägigen Gesetzeswerken und Regeln steht geschrieben, dass man nur geprüfte Leuchtmittel einsetzen darf (e-Prüfzeichen für Leuchtmittel!) und die meisten Leuchtmittel, die eine ähnliche Farbtemperatur wie Xenon haben, haben diese Prüfung entweder nicht durchlaufen oder sind durchgefallen und sind damit für den Straßenverkehr nicht zugelassen.
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Und wenn ich Sie doch verbaue? Welche Strafe? Erlischt damit die Versicherung?
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Nicht direkt, aber man könnte dir sicher einen Strick raus drehen, falls es zum Unfall kommen sollte - vor allem, wenn der Unfallgegner Schuld hat.
Ich könnte mir gut vorstellen, dass es bei der Beleuchtung so ausgelegt werden KÖNNTE, dass der Unfallgegner geblendet wurde.
Je nachdem, wie clever der gegnerische Anwalt ist.
Deswegen wäre ich gerade bei solchen Sachen etwas vorsichtig.
Ich weiß leider nicht genau, was in den Fällen passiert, wenn sich bei einem Kasko- oder Haftpflichtschaden kein direkter Zusammenhang zur Beleuchtung herstellen lässt...ob da immer der Versicherungsschutz weg ist, kA
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Raaserin schrieb:Und wenn ich Sie doch verbaue? Welche Strafe? Erlischt damit die Versicherung?
Na LED ist nicht generell im Bereich der STVO verboten.
Es gibt ja viele Autos welche neuerdings damit ausgerüstet werden.
Nur die Lampen und so welche nachgerüstet werden haben kein Prüfzeichen (z.B. Prüfung auf Blendung, Betriebssicherheit usw.).
Daher schreiben die Shops welche diese vertreiben uach meist das der Betrieb im Bereich der STVO verboten ist.
Evtl. könnte z.B. die Polizei dich anhalten (wegen Blendung) oder der TÜV würde "Nein" sagen. Wobei die es wohl meist sehen und es "über"sehen ...
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Um es mal klar auszudrücken:
Die LED-Standlichter im Xenon-Look um die es in diesem Fred geht haben im deutschen Straßenverkehr keine Zulassung (da kein E-Prüfzeichen)!
Das bedeutet, dass dein Versicherungsschutz bei einem Unfall erlischt.
Ebenso erlischt deine Garantie und dir kann von der Polizei bei einer Kontrolle die Weiterfahrt untersagt werden.
Wie das im Einzelnen von diversen Anwälten, Polizeibeamten oder Werkstattmeistern gehandhabt wird kann man nicht sagen und Aussagen wie hätte, würde, sollte sind schlichtweg dem Zufall überlassen.
Ergo fährt jeder auf eigene Verantwortung, wenn er sich für den Einbau entscheidet und muss ggfs. auch mit den Folgen klar kommen.
Klingt jetzt ziemlich hart, aber leider kann man daran nichts ändern, auch wenn ichs selbst gerne würde und einige der Gesetze für etwas "überzogen" halte
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Naja, was sind bitte kleine LED-Standlichtfunzeln im Vergleich zu blendend-blauen Halogenlampen an so manchem Dönertaxi. Die finde ich wirklich gefährlich...
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Ich schau heute Abend mal nach den Blue Vision, das mit den LED von hyperyolor.de ist mir zu riskant.
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Kleines Problem:
Bei meinem S (2010er) habe ich inzwischen verschiedene LED vom Hypercolor verbaut, Kennzeichenbeleuchtung, Standlicht, Fußraum, Türlicht und Kofferraum.
Alle LED sind mit Checkwiderstand ausgerüstet, damit der Bordcomputer keine Fehler anzeigt. Sind jetzt etwa 2 Wochen verbaut und seit ein paar Tagen meckert der Bordcomputer mehrmals während der Fahrt und zeigt mir das Lampenfehler-Symbol... geht nach ein paar Sekunden zwar wieder aus, kommt aber in unregelmäßigen Abständen immer wieder.
Woran kann das liegen und wie finde ich raus, an welcher Lampe der Fehler vorliegt?
Kann es unter Umständen daran liegen, daß z.B. der Kontakt der Kennzeichenbeleuchtung (Soffite) etwas wackelig ist und dadurch den Fehler auslöst?
2010MCSDarkSilverV2AERO
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Raaserin schrieb:Ich schau heute Abend mal nach den Blue Vision, das mit den LED von hyperyolor.de ist mir zu riskant. 
hab noch von niemanden gehört das er probleme mit den hypercolor led´s bei der polizia hatte
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