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@post # 4
.... die Rechtsschutz gewährt Kostendeckung für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, wozu auch die gerichtliche Durchsetzung gehört. Die Abwehr solcher Ansprüche hingegen ist ausgeschlossen (geregelt in ARB 4, Allgemeine Rechtsschutzbedingungen/Versicherungsvertragsgesetz)
safety fast
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Wieso hast du nicht schriftlich nach der Begründung gefragt?
Die Kravag hat kein Gutachten erstellen lassen. Da hat lediglich der Sachbearbeiter das Gutachten, welches du anfertigen lassen hast, an einen internen Sachverständigen weitergeleitet. Der hat kurz drüber geschaut und hat dem Sachbearbeiter dann gesagt, dass keine Wertminderung gegeben ist.
Aber ohne Begründung ist nicht mal eben abgelehnt.
Du brauchst auch nicht zwingend einen Anwalt. Das treibt 1. nur die Kosten in die Höhe und zweitens dauerts länger.
Sobald du einen Anwalt einschaltest, bekommst du als Kunde/Geschädigter keine Informationen mehr. Dann läuft alles über den Anwalt, der sicherlich mehr als nur deinen Fall laufen hat.
Die Sachbearbeiter sind auch nur Menschen. Die wollen den Fall auch vom Tisch haben. Am Besten ist es also wenn du da anrufst und quasi mit denen "verhandelst". Nimm als Richtwert einfach 10% der Reparaturkosten für die Wertminderung.
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Andice schrieb:Die Sachbearbeiter sind auch nur Menschen.
... werden aber in Regel nicht wie solche "gehalten" ...
Sorry ...
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sooo nachdem ich vor rund einem monat deren gutachten angefordert habe, hatte ich heute endlich post im briefkasten!
und es war kein gutachten dabei, dafür allerdings ein check in höhe von 300€ (statt 500€).
was meint ihr? soll ich mich damit zufrieden geben oder kann ich (auch ohne anwalt) noch mehr rausholen?
danke und merci.
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hi
darf ich mal fragen was genau an deinem auto kaputt war und wie hoch der schaden war?
denn mir ist vor einer woche jemand hinten auf gefahren
stoßstange ist gerissen und auspuff muss neu gemacht werden
bei bmw sagte man der
schaden beträgt min. 1500euro
wenn ich jetzt ein gutachten machen lasse bei bmw können die mir auch sagen ob ich dadurch wertminderung habe?
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scherbes schrieb:was meint ihr? soll ich mich damit zufrieden geben oder kann ich (auch ohne anwalt) noch mehr rausholen?
Sieh es mal realistisch ... das dürfte passen, oder?
viTso schrieb:wenn ich jetzt ein gutachten machen lasse bei bmw können die mir auch sagen ob ich dadurch wertminderung habe?
Wertminderung? Wenn der MINI in Deinem Avatar Dein MINI ist, dann dürfte eine neue Heckschürze in Originalfarbe und ein neuer Auspuff keine Wertminderung darstellen, oder?
Wenn wirklich sonst nichts beschädigt wurde, dann ist der ursprüngliche Zustand doch einwandfrei (und neuwertig) wieder hergestellt ...
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bisher hat nur jemand einen kurzen blick drauf geworfen und hat gesagt stoßstange und auspuff aufjedenfall neu
vielleicht muss der unterboden gerichtet werden hat er gesagt aber da muss ich noch auf gutachten warten
hoffe es bleibt bei stoßstange und auspuff
aber wenn es nur die beiden sachen sind wird doch nirgens angegeben das er mal einen unfall hatte oder? das ist doch erst wenn auch blechteile beschädig sind
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