...mit dem Kaufvertrag zum StVA. Dann einfach zwangsstillegen und dann zu Deiner Versicherung und über Abmeldung informieren.
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Also ich hatte jeweils beim Verkauf meiner Autos immer so zwei Schreiben zusätzlich dabei wo vermerkt wurde, wann (Datum & Uhrzeit) der Wagen übergeben wurde und bis wann sich der Käufer verpflichtet den Wagen umzumelden.
Eins davon habe ich dann direkt nach dem Verkauf an die Zulassungstelle und eins an die Versicherung geschickt.
Ich denke damit ist man auf jedenfall auf der sicheren Seite, da man es schwarz auf weiss hat, wann der Verkauf stattgefunden hat usw.
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UNBEDINGT DEINER VERSICHERUNG MELDEN vorab!!!
Schau mal nach Rechtsschutz ob Du einen Hast. Dieser Fall würde in das VERTRAGS und SACHENRECHT hineinfallen. Egal was kommt Du bist Halter und VN des Fahrzeugs. Wenn der Blödsinn macht kann es heftig werden auch für Dich (je wie der Wagen versichert ist). So wie ich das verstehe bist du rechtsmässig also noch immer der Halter somit auch VN der Versicherung. Pass bloss auf und regle die Sache!
Ich hoffe das Du wenigstens die Kohle für das Auto bekommen hast...
P.S.: Solltest Du keinen Rechtsschutz haben, leg Dir einen für die Zukunft zu. In der heutigen Zeit rate ich es wirklich jedem Kunden von mir!!!
Nur für diesen Fall einen abzuschließen bringt soweit jetzt nichts mehr da due eine 3monatige Wartfrist hast!
Toby
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Herr Bert schrieb:Wie bekommt jetzt meine Versicherung die Abmeldung mit ???
Du musst kündigen!
Eine eingeschriebene Kündigung an Deinen Versicherer inkl. der Abmeldebescheinigung.
Diese Bescheinigung ist wichtig, da ein Kraftfahrzeug in Deutschland Versicherungspflichtig ist (also Haftpflicht) und der Versicherer in aller Regel die Kündigung nicht annimmt ohne einen Abmeldebescheid.
Aber freu Dich, du bekommst bestimmt etwas Kohle vom Versicherer zurück erstattet für den Jahresbeitrag

Also bestimmt ne Tankfüllung...
--> T O B Y <--
P.S.: Und poste jetzt bitte nicht das Du den Abmeldebescheid nicht hast...
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...wuah! Genauso ist es...................................keine Abmeldebescheinigung!!!!
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Folgendes: Du schreibst einen eingeschriebenen Brief an Deine Versicherung indem nur steht das Du das Fahrzeug am so und so vielten verkauft hast und das Fahrzeug bei der zuständigen Zulassungsstelle abgemeldet hast und somit auch bei der Versicherung abmeldest!
Es kann klappen ohne diese Bescheinigung. Ansonsten soll doch der Versicherer dann aufgrund deines Schreibens bei der Zulassungstelle nachfragen. Die Zulassungsstelle weiß ja nun Bescheid das das Fahrzeug abgemeldet ist! Jeder Versicherer handelt das alles ganz anders mit dieser Bescheinigung. Es dürft nun ja eigentlich soweit dann nichts mehr passieren. Setz Dich doch nochmal mit dem Käufer in Verbindung zwecks der Bescheinigung für Deinen Versicherer.
Ich hoffe ich konnte Dir ein wenig helfen...
Schönes Wochenende...
--> T O B Y <--
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Wenn alles nicht klappt, laß Dir die Nummernschilder aushändigen, dann kannst Du die Abmeldung vornehmen. Ansonsten noch einen generellen Tip, es gibt vorgefertigte Kaufverträge, da unterschreibt der Käufer gleich ein vorgefertigten Teil für die Versicherung und die Zulassungsstelle. Viel Erfolg, Mike.
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