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Moin.
Der Mini R50 meiner Freundin hat vor kurzer Zeit eine Begegnung mit einem Reh. Schaden 2600.-. Wurde von einer ordentlichen Reparaturwerkstatt erledigt. Die Versicherung übernimmt den Schaden und zahlt an die Werkstatt. Soweit so gut. Ist es nicht so, dass mein Mädel bei ihrer Versicherung die MwSt der Reparaturrechnung einfordern kann?
Unter welchen Voraussetzungen kann das erfolgen?
Vielleicht kann uns jemand einen Tipp geben. Es ginge um an und bei 400.-
Gruß Thomas
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Das ist so:
Wenn du einen Schaden mit der Versicherung per Gutachten abrechnest, bekommst du den Netto-Betrag, der sich aus dem Gutachten ergibt, ausgezahlt und erhältst die MwSt. erstattet, wenn du eine Rechnung dazu nachreichst.
Wenn deine Versicherung direkt mit der Werkstatt abrechnet, hast du keinen Anspruch auf Rückerstattung der MwSt. Warum auch!? Du hast ja die Steuer nicht vorgestreckt...
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Scotty schrieb:Das ist so:
Wenn du einen Schaden mit der Versicherung per Gutachten abrechnest, bekommst du den Netto-Betrag, der sich aus dem Gutachten ergibt, ausgezahlt und erhältst die MwSt. erstattet, wenn du eine Rechnung dazu nachreichst.
Wenn deine Versicherung direkt mit der Werkstatt abrechnet, hast du keinen Anspruch auf Rückerstattung der MwSt. Warum auch!? Du hast ja die Steuer nicht vorgestreckt...
Genau so ist es.
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Haha, wenns so einfach wäre, würde sich wohl jeder über einen Unfall freuen, denn damit ließe sich ordentlich Gewinn einstreichen.
Für die Werkstätten dürfte das über Kurz oder Lang wohl den sicheren Ruin bedeuten...
Works = Fahrspass²
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Dann sollte man das Ganze auch begründen und nicht einfach ne wilde Behauptung in den Raum werfen.
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