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Auf meine Frage bzgl dem Einbau einer Anhängekupplung und einer Frage bzgl. Anhängelast (750,im Internet steht 800kg)für meinen Countryman Cooper D bekam ich von meinem BMW-Händler folgende Antwort:
"Die AHK (Teile und Einbau) liegt bei 1140,00€ incl. MwSt. Man kann 800kg lt. Mini ziehen aber die Anhänger sind nur für 750kg ausgelegt, d.h. im Schein und Internet stehen 750kg."
Mal abgesehen davon dass ich den preis recht happig finde:
Entweder stehe ich auf dem Schlauch oder die Antwort ist totaler Käse!
Gibt ja auch Anhänger, die 1000kg ziehen dürften, und mit so einem dürfte ich dann 800kg ziehen. Bzw. ich ja nicht, da in meinem Schein ja 750kg steht.
Weiss jemand, wieso das so ist bzw. warum bei mini.de 800kg steht?
Gruß
Jörn
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Ist sowieso käse, weil der Countryman Automatik 1000 bzw 1200 kg ziehen darf. Also ist der AHK generell dafür ausgelegt, da es kein unterschiedliche für Automatik und nicht Automatik gibt.
Bei dein Introduktion war's 750 kg für Handschalter, 1000 kg für Automatik. Da aber viele gemeckert habe dass das arg wenig ist, wurde es nach meinem Wissen auf 800 kg bzw 1200 kg erhöht.
Allerdings ist das in allgemeine so ein ding mit der AHK: Zwischendurch gab's den Info das der Clubman Cooper SD 925 kg ziehen dürfte, (Cooper D 905 kg, Cooper 915 kg), aber bei meine Auslieferung war's doch wieder nur 750kg eingetragen. Allerdings ein Achslast von 925 (erhöht wg AHK.). Vielleicht das daher auch das durcheinander kommt.
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Hallo,
gestern wurde mir von meinem freundlichen Mini-Händler mitgeteilt, dass es keine Möglichkeit gibt, eine Anhängerkupplung beim Countryman Cooper mit Schaltgetriebe nachzurüsten ... ich will doch nur Fahrräder transportieren...
Muss ich mich mit der Aussage vom Händler abfinden oder gibt es noch andere Möglichkeiten (Fremdhersteller), die ihr empfehlen könnt?
Dachträger kommt nicht in Frage - ich hab "Rücken"
Beste Grüße aus MS
Stefan
... ich mach mal einen neuen thread auf ....
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Baut mir denn eine Werkstatt das Ding auch ein??
In meinem Schein steht NICHTS bei Anhängerlast etc....
Muss dann der TÜV nochmal ran?
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Anhängerkupplungen müssen eh eingetragen werden.
Es hat hier auch schon Leute gegeben, die an einen R56 Cooper S (Hatch) eine Hängerkupplung angebaut haben und auch eingetragen haben. Die haben sogar den Auspuff umgelegt (Endrohr in der Mitte), bei dem war auch keine Anhängelast eingetragen. Es ist nur mit viel Lauferei verbunden, Unbedenklichklichkeitsbescheinigung vom Hersteller etc.
Sonst ruf doch mal den Freundlichen in Borken an, am besten am Dienstag (dann ist meine Frau wieder da), vielleicht können die dir weiterhelfen.
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Gerne, ich kann das ja mal in Borken versuchen ... bin gespannt. Aber nun bin ich erstmal ein paar Tage im Urlaub. Mitte September kann es was werden.
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So, dar jetzt auch mit meinem Countryman 800kg anstatt 750kg ziehen.
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Falls es jemand geschafft hat, eine AHZV bei einem MINI Cooper Countryman OHNE AUTOMATIK GETRIEBE nachrüsten und eintragen zu lassen, der möge sich bitte bei mir melden.
Gedankenspiel: Für die Westfalia Kupplung gibt es ja eine "Allgemeine Betrieberlaubnis" Wenn ich diese montieren lasse um einen Fahrradträger nuzen zu können, brauch ich ja auch eigentlich keine Anhängezuglast eintragen zu lassen. ??? Hat das schon mal jemand probiert?
Fehlende Leistung wird durch mangelnde Traktion kompensiert - play hard or go home!
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[quote=JumboHH]Falls es jemand geschafft hat, eine AHZV bei einem MINI Cooper Countryman OHNE AUTOMATIK GETRIEBE nachrüsten und eintragen zu lassen, der möge sich bitte bei mir melden.
Verstehe ich nicht: Man muss doch eine Anhängekupplung nicht eintragen lassen, oder?
Einfach hin montieren lassen und dann darf man die im Fahrzeugschein eingetragenen Werte ziehen - dachte ich.
Ach ja, mein Countryman hat kein Automatikgetriebe.
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