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jup... damit man nicht nach der Eintragung wieder runterdreht und trotzdem mit "eingetragenem" FW durch die Gegend fährt.
wird aber oft nicht mehr verlangt da einfach die genaue Höhe im Zulassungsschrein eingetragen wird. Dann braucht man nur nachmessen ob was verstellt wurde.
PS: richtig, bei Felgen Fahrwerkskombo ist ein Gesamtgutachten notwendig.
Ich würde das z.B benötigen, da ich die R113 fahre und die nicht von Haus aus beim JCW eingetragen sind, da Zubehör.
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Twin schrieb:jup... damit man nicht nach der Eintragung wieder runterdreht und trotzdem mit "eingetragenem" FW durch die Gegend fährt.
wird aber oft nicht mehr verlangt da einfach die genaue Höhe im Zulassungsschrein eingetragen wird. Dann braucht man nur nachmessen ob was verstellt wurde.
PS: richtig, bei Felgen Fahrwerkskombo ist ein Gesamtgutachten notwendig.
Ich würde das z.B benötigen, da ich die R113 fahre und die nicht von Haus aus beim JCW eingetragen sind, da Zubehör.
ja, anscheinend ist das in oö anders geregelt
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Jap, Typsierung ist Landessache. Leider muss man dort typisieren hinfahren wo das Auto angemeldet ist, mit einem in Linz angemeldeten Auto kannst also nicht mal einfach so nach Wien zum Magistrat fahren und dort eintragen lassen, nein, das muss bei der KFZ Prüfstelle beim Amt der OÖ Landesregierung in Linz sein.
Was ich allerdings noch immer nicht kapiere ist, wie BMW/MINI das beim GP hinbekommen hat...ein Gewindefahrwerk ab Werk welches natürlich NICHT durch die ominöse Abrissschraube verplombt und vor runterdrehen gesichert ist. Die R56 GP wurden mit hochgeschraubtem Fahrwerk ausgeliefert und mussten beim ausliefernden Händler erst auf die richtige Höhe runtergedreht werden - was wohl nicht alle Händler wussten, weshalb wohl einige GP als Hochhaus und mit nicht ordentlich eingestelltem Fahrwerk durch die Welt gondeln...aber Fakt ist, dass ich an einem R56 GP Fahrwerk nach Lust und Laune rumschrauben kann. Fände das immer noch spannend mit dem Teil in eine Kontrolle des Prüfzugs der OÖ Landesregierung zu kommen. Wie was, Bilstein Gewinde...das ist ab Werk da drin. Sicherung gegen Verstellen? Wovon reden Sie? Das Auto ist original so....gibt sicher Diskussionen.
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ist auch die Frage ob und wie das im Typen- besser noch Zulassungsschein hinterlegt ist.
Falls ja, ist es sicherlich auch so, dass du den GP nicht bis unter die legale Grenze runterdrehen darsft (sofern das beim Bilstein möglich ist).
Das wären ja aktuell 8 cm Bodenfreiheit wenn das Fahrzeug bis zur zulässigen Achslachst beladen ist.
betreffend Typisierung im eigenen Bundesland:
Auszug aus dem Bundesgesetzblatt / betreffend 28. KFG-Novelle mit Gültigkeit seit 1.8.2007
"16. Nach § 33 Abs. 1 wird folgender Abs. 1a eingefügt:
.(1a) In begründeten Einzelfällen kann die Anzeige einer Fahrzeugänderung durch den Zulassungsbesitzer und die Durchführung des weiteren Verfahrens auch bei dem Landeshauptmann erfolgen, in dessen Wirkungsbereich sich das Fahrzeug vorübergehend befindet, wenn BGBl. I - Ausgegeben am 31. Juli 2007 - Nr. 57 5 von 14
1. sich das Fahrzeug nachweislich vorübergehend in einem anderen Bundesland befindet und bei dieser Gelegenheit dort geändert wurde, oder
2. der Zulassungsbesitzer
a) nachweislich in einem anderen Bundesland arbeitet als er wohnt, oder
b) in einer extremen Randlage eines Bundeslandes seinen Wohnort oder Firmensitz hat, und die Entfernung zu einer Zweigstelle der an sich zuständigen Landesprüfstelle unzumutbar groß im Vergleich zu einer Prüfstelle des benachbarten Bundeslandes ist."
Somit ist es unter begründeten Voraussetzungen möglich, Fahrzeugänderungen auch in anderen Bundesländern zu genehmigen.
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Twin schrieb:betreffend Typisierung im eigenen Bundesland:
Auszug aus dem Bundesgesetzblatt / betreffend 28. KFG-Novelle mit Gültigkeit seit 1.8.2007
"16. Nach § 33 Abs. 1 wird folgender Abs. 1a eingefügt:
.(1a) In begründeten Einzelfällen kann die Anzeige einer Fahrzeugänderung durch den Zulassungsbesitzer und die Durchführung des weiteren Verfahrens auch bei dem Landeshauptmann erfolgen, in dessen Wirkungsbereich sich das Fahrzeug vorübergehend befindet, wenn BGBl. I - Ausgegeben am 31. Juli 2007 - Nr. 57 5 von 14
So wars bei mir auch mit meinen Federn.
Zugelassen in Wien und RMS hat es in NÖ (St.Pölten) eintragen lassen.
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Twin schrieb:ist auch die Frage ob und wie das im Typen- besser noch Zulassungsschein hinterlegt ist.
Soweit mir von R56 GP Fahrern bekannt, findet sich außer in der Zusatzbetriebsanleitung KEIN Hinweis auf das Gewindefahrwerk in den Papieren
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sehr geil !!


echt klasse Bilder !
meins kommt in den nächsten Wochen
Eintragung war problemlos? Nehme an, bei den R112 hast du Distanzen verbaut oder? 5mm pro Rad?
Ist der jetzt ganz oben oder hast du auch etwas runtergedreht?
Eingetragen wurde vermutlich nach dem 8mm Prinzip bei Vollbeladung oder?
Gruß Twin
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danke schön!
spur- sturz, scheinwerfereinstellung und tüv gutachten des fahrwerks mussten mitgebracht werden. ich hab es beim bmw händler auf den unteren toleranzbereich einstellen lassen (die werte dazu findest du im gutachten).
ja genau, es sind auf der va und ha 5mm distanzen verbaut - sieht optisch auch deutlich besser aus bzw. sind diese zwingend nötig, weil sonst die innenseite der felgenflanke am stoßdämpfer ansteht!
eingetragen wurde nach etlichen kriterien, welche genau kann ich dir aber nicht sagen. nur so viel: es wurden keine zusätzlichen gewichte ins auto gelegt!
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 14.09.2015, 11:12 von
LiquidWhite.)
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