Boonzay schrieb:...absolut korrekt und nach der EU Vorgabe. 
Na so ein Quark!!!
Die sollen MIR eine Bescheinigung ausstellen und berühren dabei KEINERLEI Datenschutzbelange gegenüber Dritten, verlangen aber statt dessen von mir die Offenlegung von fremden Personendaten, die mit der Sache nichts zu tun haben: das nenn ich mal - je nach 'SICHTWEISE' -
Anstiftung zu einer Straftat! Die sollen doch weder Personendaten erheben noch speichern noch vergleichen, und brauchen auch keinerlei Berechtigung dazu! Was nützt denen die Kenntnis der Personendaten anderer Fahrzeugbesitzer? Von mir kriegen die die Daten jedenfalls ganz bestimmt nicht! Aber weder die VIN noch sonstige technische Details sind durch die DSGVO geschützt, solange sie nicht PERSONENBEZOGEN erhoben werden. Das is wie: In München ist es verboten, Bananenplantagen anzulegen, weil die späteren Erntehelfer dann auf den Schalen ausrutschen könnten - unabhängig davon dass das Gros der Bananen Deutschland auf ganz anderem Wege erreicht und ebenso ungeachtet der Tatsache, dass Bananen aus München aufgrund der 'Umstände' eine Seltenheit bleiben werden. München: Eine Bananenrepublik für sich...
Entweder weiß dort die linke Hand nich, was die rechte tut - sonst würde man mir nicht so frech ins Gesicht lügen, dass es solche Bescheinigungen nie gegeben hätte...
Und wieso sollte es ein Fall für den Datenschutz sein, wenn ich dazu ermuntere, die anonymisierte(!) Kopie eines Dokuments anzusehen, das sie aber SELBST mal geschrieben und versendet haben - also iwie auch schon mal GESEHEN HABEN MÜSSTEN! Sitzen die etwa immer mit ner DSGVO-Augenbinde am PC, wenn die was schreiben, oder was? Und die Werks-IT-Abteilung braucht jedesmal ne DSGVO-Bescheinigung, wenn eine Datei von der Festplatte geöffnet wird...?
Oder irgend ein Sesselpuper dort hat mal die Krachlederne versohlt bekommen wegen eines Vorfalls, den man aber dann natürlich auch nicht zugeben will (und wegen der DSGVO natürlich auch nicht darf).
Aber so dummdreist abgewimmelt und mit Unwahrheiten überzogen zu werden - 'ein S kriegt nie eine AHK weil er keine Anhängelast hat, und zwar weil er ein S ist. Basta!' - ist verabscheuungswürdige Verarsche auf niedrigstem Niveau! (...und für mich auch nicht mit im Niveau höher angesiedeltem Wortschatz zu beschreiben!) Dem Datenschutz - auch schon gemäß DSGVO - habe ICH bereits Rechnung getragen, in dem ich die zum Beweis der Lüge vorgelegten Dokumente anonymisiert zugesandt habe!
ICH halte mich an das Gesetz dahinter, weil
ICH es zufälligerweise kenne! In MUC sollte man diesbezüglich aber wohl mal ne fundierte Schulung verordnen, damit man keine Regularien mehr so schroff überinterpretiert, was da gar nit enthalten is! Ach, und gleich noch eine Extra-Lektion dranhängen, dass man Kunden, gleich mit welchem Anliegen, nicht anlügt...!
Und dann noch

wenn man sie beim Lügen überführt!!!
...der sich nicht kurz fassen kann:
Lutz!
...fährt:
die Díva: DE0T Monacoblau, Leder Sportblau, Automatic, JTG
his little Lordship 'Sully' Blu V.: R55 Cooper S Clubman
den Schakal: MG Jackal in dezentem Schakal-Grau
den Iwan: АЗЛК Москвич-2140 c 1977
die Ladeflächenerweiterung: HP401
das Schneckenhäuschen: QEK325