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Wozu jetzt mit denen anlegen? Wenn sie solche Fragen stellen, egal wie dämlich sie
klingen, dann scheint da doch eine Chance zu bestehen. Die Widersprüchlichkeiten
würde ich jetzt einfach mal ignorieren.
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Hallo, die AHK ist gerade bei mir ein Thema.. ich habe bei meinem BMW/ MINI-Mokel angerufen und sogar einen Kostenvoranschlag für eine AHK mit einer Stützlast von 50kg und eine Anhängelast von 1000kg bekommen.
Die Kosten belaufen sich auf 1412,34 €.... geht bestimmt auch günstiger ...
Für meinen Vorgänger ( Audi Q3) habe ich nur knapp 800€ bezahlt...
Ich habe einen R55 von Oktober 2011.
Eine andere Stütz- oder Anhängelast hat er leider nicht gefunden....
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Hi bin Ralf und neu hier.
Ich fahre auch ein mini cuper s clubman von 2008.
Leider habe ich auch keine Eintragungen.
Hat hier schon jemand Unterlagen Gutachten oder ähnliches zusammen getragen?
Und könnte mir das zukommen lassen.
Das ich den Streit beginnen kann.
Lg Ralf
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Belebe den Thread noch einmal neu mit einer persönlichen Frage zur Entscheidungsfindung.
Mein Clubman R55 EZ 10.2013 hat in der Zulassung eine Stützlast von 50kg eingetragen. Ehe ich jetzt die Nachrüstung einer AHK für einen Fahrradträger für zwei E-Bikes auch nur ansatzweise überlege, sehe ich mich auch schon am Ende:
Ich komme doch, selbst wenn ich die Akkus rausnehme, mit den beiden Rädern plus Fahrradträger auf über 50kg und kann dann entweder ohne Betriebserlaubnis mit den Rädern in der Welt herumgondeln oder es gleich lassen.
Richtig? Oder habt ihr einen Rat, wie ich das "Zwei E-Bikes Projekt" am R55 Clubman doch realisieren kann.
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Du hast aber schwere E-Bikes. Eine AHK wiegt unter 20kg. Ein Fahrrad ohne Akku 15kg. Macht < 50kg.
Ach, hier geht es um den S.
Grüße Willi
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 18.05.2023, 19:18 von
Jag_Willi@gmx.de.)
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Sorry, hatte vergessen zu erwähnen, dass es um den Clubman SD R55 mit eingetragener Stützlast von 50kg geht.
Wir haben noch keine E-Bikes und hatten im Netz andere Berechnungsgrundlagen gefunden: E-Bike ohne Akku 22kg mal zwei gibt 44kg, dazu ein leichter Träger (Thule) 14kg, da landet man schon bei knapp 60kg.
Eben fand ich eine AHK im Netz von einer Firma namens "Bosstow", die eine Stützlast von 55kg ausweist. Ich frage mich aber, ob die sich so ohne weiteres über den in der Zulassung eingetragenen Wert von 50kg hinwegsetzen dürfen mit ihrer Einschätzung. Ich rufe da morgen mal an. Auf jeden Fall wird's eng mit dem Gewicht.
Bei bis zu 50% Überschreitung werden 25 EUR Verwarnungsgeld fällig im Falle einer Kontrolle, darüber gibt es einen Punkt in Flensburg, aber mehr 75kg würden es ja sowieso nicht werden.
Ich frage mich eher, ob durch die Überschreitung der eingetragenen Stützlast nicht die Betriebserlaubnis erlischt...
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Die Stützlast ist ja auf 50kg beschränkt, Wiege doch mal dein Fahrrad und den Akku. Sonst demontierst du halt noch das Hinterrad
Grüße, Willi
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Hey leute
Ich spiele auch mit dem gedanken an meinem clubman sd (r55) eine Anhängerkupplung nachzurüsten, bei mir ist sogar schon im schein alles eingetragen wie bei Axel F.
Heißt das ich kann einfach einen nachrüstsatz kaufen und muss dann nur auf die gewichte achten die im schein stehen? Also gebremst 750kg und ungebremst 500kg?
Oder besteht eventuell die Möglichkeit, das Fahrzeug aufzulasten? So dass ich dann auch einen normalen ungebremsten 750kg anhänger fahren dürfte?
Gruß Niko
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11.07.2024, 22:21 von
BlackBeastR55.)
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