08.05.2006, 23:22
was hast du für eine version, bzw. wie findet man das heraus?
ändert sich beim mth-file was wenn ich dann ein update draufknalle?
ändert sich beim mth-file was wenn ich dann ein update draufknalle?
-Team
R53 schrieb: Gut, dann irre ich mich eben. Fakt ist: wenn hinter mir einer mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern auftaucht, obwohl klare Sicht herrscht, mache ich eben die Nebelschlußleuchte an. Muss ich ja wohl, wenn man soooo wenig sehen kann, oder ?![]()
Bogo schrieb:Mal ne Frage - wie ich den deutschen (oder EU) Michel kenne gibt es doch bestimmt Vorschriften, wie hell so ein Tagfahrlicht sein muß/darf. Weiß da jemand was genaueres?So etwas suche ich auch?! Ist das laut StVo. zulässig? Wenn ja, wo bekomme ich das Modul? Die AE hab ich zwar noch nicht, aber das ist das geringste Problem!
Wäre ja vielleicht ein schicke Sache, die LED's der Angel Eyes als Tagfahrlicht zu nutzen, ein entsprechendes Schaltmodul gibt es ja.
Schließlich hat der neue (künftige?) Audi A6 auch LED als Tagfahrlicht.
Bogo
funcarver schrieb:Sorry wenn ich da so etwas einwerfe.....
Ich darf die Nebenscheinwerfer einschalten wenn es meiner Sicherheit zu Gute kommt, d.h., das ich besser gesehen werde. Die Nebelschlußleuchte darf ich laut StVo. nur bei einer Sicht unter 50m einschalten, und dann auch nur max. 50km/h schnell fahren! Sorry wenn ich das hier so sage, aber wenn das einer macht, der vor mir lang fährt, der bekommt die volle breitseite Fernlicht zu sehen, auch wenn ich es laut StVo. nicht darf! Sorry, so ist die StVo!
It_is_Love schrieb:ich war bisher auch der meinung das ich front-nebelscjeinwerfer anmachen kann um besser zu sehen bzw. besser gesehen zu werden (was natürlich für die rückleuchte nicht gilt)
und im ausland bnutze ich die auch als tagfahrlicht und bin bisher noch nicht angehalten worden deswegen.
![[Bild: sigpic578.gif]](https://www.mini2.info/images/custom/signaturepics/sigpic578.gif)
-Team