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Klausel zum Verkauf im Kaufvertrag ?
#1

Hallo liebe Mini-Fahrer und Fans !

Gibt es im Kaufvertrag eine Klausel das man seinen "kleinen" erst nach einer bestimmten Zeit wieder verkaufen darf ?
würde mich freuen wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

Grüsse Max
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#2

Wieso dat dann? Wenn ich ein Auto "kaufe", kann ich ja wohl selbst entscheiden, wann ich es wieder verkaufe.

Also, ich hab da noch nie was von gehört. Aber kann ja sein, dass es bei Leasing bzw. Finanzierung so was gibt. Denn dann ist es ja eh nicht wirklich "Dein" Auto.

Bomme
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#3

Maxxl schrieb:Hallo liebe Mini-Fahrer und Fans !

Gibt es im Kaufvertrag eine Klausel das man seinen "kleinen" erst nach einer bestimmten Zeit wieder verkaufen darf ?
würde mich freuen wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

Grüsse Max

wirklich Kaufvertrag oder doch ein Leasing-Vertrag???

wenn Du das Auto gekazft hast (voll bezahlt, bzw. abbezahlt) kannst Du damit machen was Du willst.
Beim Leasing-Vertrag gibt es so eine Klausel.

Gruß, Thorsten
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#4

Anonymous schrieb:
Maxxl schrieb:Hallo liebe Mini-Fahrer und Fans !

Gibt es im Kaufvertrag eine Klausel das man seinen "kleinen" erst nach einer bestimmten Zeit wieder verkaufen darf ?
würde mich freuen wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

Grüsse Max

wirklich Kaufvertrag oder doch ein Leasing-Vertrag???

wenn Du das Auto gekazft hast (voll bezahlt, bzw. abbezahlt) kannst Du damit machen was Du willst.
Beim Leasing-Vertrag gibt es so eine Klausel.

Gruß, Thorsten

Das war ich Oops! Oops! Oops!

[Bild: schoko-banner.jpg]
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#5

1. Verkaufen kann man grundsätzlich alles - egal, ob es einem gehört oder nicht! Man macht sich aber ggf. schadensersatzpflichtig, wenn man dann dem Käufer das Eigentum an der Sache nicht verschaffen kann.

Also: Keine Probleme gibt's demzufolge, wenn Du Eigentümer des Fahrzeugs bist. Solltest Du Deinen MINI allerdings abzahlen, dann wird meistens ein Eigentumsvorbehalt vereinbart, so dass Du erst mit Zahlung der letzten Rate Eigentümer wirst.

2. Beim reinen (Finanzierungs-)Leasing bist Du quasi nur Mieter des MINIs und wirst niemals Eigentümer (es sei denn, Du erhältst eine Kaufoption nach Ablauf der Leasingzeit; so ist es in den meisten Fällen). Du müsstest in diesem Fall den "Käufer" an deine Stelle im Leasingvertrag setzen (sog. Vertragsübernahme). Da dies jedoch einen Schuldnerwechsel darstellt, bedarf diese Vorgehensweise der Zustimmung des Gläubigers (also der BMW AG bzw. der BMW Leasing GmbH).

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#6

solche klauseln kenn ich nur wenn ein werksangehöriger ein auto kauft...

PeterS

Yeah!

R50 one s -> R55 cooper d -> R56 cooper d -> Ford maverick v6 -> Dodge durango 5.7 hemi -> Countryman Cooper SD All 4 -> Countryman Cooper S All 4 -> BMW X3 30D xDrive

BMW E39 528i Touring -> E91 320d Touring -> Audi A4 3.2 FSI Avant -> BMW e61 525i Touring -> Volvo v60 D5
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#7

danke für eure Antworten !

ich meinte schon einen normalen Kaufvertrag, hab nur von einem bekannten gehört das BMW teilweise versucht solche Klauseln bei normalen Endkunden einzubauen.

Gruss Max
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#8

Maxxl schrieb:danke für eure Antworten !

ich meinte schon einen normalen Kaufvertrag, hab nur von einem bekannten gehört das BMW teilweise versucht solche Klauseln bei normalen Endkunden einzubauen.

Gruss Max

und wenn....verstößt denn so eine Klausel nicht gegen die guten Sitten o.ä. oder wenn's in den AGBs steht gegen das AGB-G??? und wie Rechtsanwalt horstulf schon sagte.....verkaufen kann ich alles....nur was danach kommt, steht auf einem anderen Papier Big Grin
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#9

solche Klauseln gibt es.

z.B. bei Ferrari und BMW (X5)

Berichte zu solchen (Vor)Fällen gab's dann des öfteren in den Autozeitschriften.
wie die genaue Situation von Vertrag, Auto und so zusammen hängt...?

k.A. Confused



Gruß Mike.

#Lotte
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#10

@ redbull-andy: Also Anwalt bin ich (noch) nicht. Bin noch in der Ausbildung Big Grin

Ansonsten meine ich schon, dass das geht. Der Käufer verpflichtet sich also, den Wagen für eine bestimmte Zeit - meinetwegen 1 Jahr - nicht weiterzuveräußern. Zwingt ihn ja schließlich keiner dazu, so eine Vereinbarung zu treffen.

Eine andere Frage ist, ob so etwas wirksam in AGBen vereinbart werden kann. Dort sind natürlich höhere Anforderungen zu stellen.

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