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Cooper CVT schrieb:@pille
Die haben keine Sonderrechte wenn sie nur Blaulicht anhatten? Deshalb haben die ausgesagt sie hätten das Martinshorn an obwohl sie es nicht hatten *denk* Gut dass ich 4 Zeugen in dem Auto habe dass ich überholt hab
Ich werd euch auf'm Laufenden halten
Oliver
Wer besitzt das Wegerecht? Wegerecht haben nur Fahrzeuge die mit Blaulicht und Einsatzhorn
ausgerüstet sind und beides eingeschaltet haben.
§ 38 StVO Abs. 1: Blaues Blinklicht mit Einsatzhorn
Nur wenn höchste Eile geboten ist:
· Um Menschenleben zu retten
· Um schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden
· Um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden
· Um flüchtige Personen zu verfolgen (z. B. Polizei)
· Um bedeutende Sachwerte zu erhalten
§ 38 StVO Abs. 2: Blaues Blinklicht alleine .
Blaulicht alleine schafft kein Wegerecht sondern dient nur ...
· zur Warnung an Unfall- oder sonstigen Einsatzstellen
· bei Einsatzfahrten ohne Anspruch auf Sonderrechte nach § 38 Abs. 1 StVO
· bei Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden
das klingt auch noch interessant:
Fahrer von Einsatzfahrzeugen sind bei Einsatzfahrten nicht von der Sorgfaltspflicht entbunden. Im Gegenteil muss ein Fahrer im Einsatz besonders umsichtig handeln, da nicht davon ausgegangen werden kann, dass andere Verkehrsteilnehmer das Fahrzeug als vorrangberechtigt erkannt haben und umsichtig handeln. Nicht selten fühlen sich Verkehrsteilnehmer von Einsatzfahrzeugen bedrängt und geraten in Panik oder handeln unüberlegt und/oder unvorhersehbar. Auch in Gerichtsurteilen wird immer wieder bestätigt, dass "Blaulicht" nicht mit "Freibrief" gleichgesetzt werden darf.
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Dann drück ich auch mal ganz feste die Daumen!!!!!!!!
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, hätten die Polizisten den Unfall verhindern können, wenn die richtig geguckt hätten oder?
karl
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Naja, die hätten halt einfach mal schauen müssen bevor die einfach wenden!
Wenn ich das richtig sehe, hätte ja fast genausogut der von olli überholte Wagen reinknallen können!
Wie weit war der denn zu dem Zeitpunkt weg?
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Schüppe schrieb:Wie weit war der denn zu dem Zeitpunkt weg?
Die Frage stellte ich mir auch schon

:

:

:
Hoffe, dass die Sache zu Deinen Gunsten ausgeht.
*ganzfestbeideDaumendrück*
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Der andere Wagen war nicht weit weg, aber weit genug um noch stark zu bremsen. Jedenfalls wollte ich nicht riskieren nach rechts in den anderen Wagen auszuweichen, keine Ahnung ob das gepasst hätte. Danke für die Paragraphen.
Übrigens hatte die Polizei sich verfahren, musste deshalb wenden.
Oliver
kein MINI mehr, aber trotzdem noch verstrahlt
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Cooper CVT schrieb:Der andere Wagen war nicht weit weg, aber weit genug um noch stark zu bremsen.
Ist der als Zeuge geblieben???
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Oh mann beileid Olli,
GANZ FEST DAUMENDRÜCK
Kruhser entdeckt die Gemütlichkeit ---> CooperD
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Meiner Erfahrung nach hast Du immer die A....Karte gezogen wenn Du jemandem reinknallst! Egal ob der andere Schuld war oder nicht! Habe da selber genügend erfahrungen mit!
Habe mich schon oft belehren lassen müssen: Sie müssen immer so fahren, dass sie jederzeit bremsen können bzw. zum stillstand kommen können auch wenn der andere Verkehrsteilnehmer ´nen Fehler macht. Ist eine richtige drecks-Regelung! Schalt gleich Deinen Anwalt ein! Drück Dir die Daumen!!!!
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