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Jo ihr Lieben
Mal 'ne Frage:
Wenn ein Cooper NEU 24.310,- EUR kostet, aber bereits zugelassen ist und als Vorführwagen genutzt wird, um wieviel kann man da normalerweise den Preis drücken?? KM-Stand ist momentan so 150
Die Freundlichen wollen mir den Wagen zum NP verkaufen!!! Find' ich eher unverschämt, nur weil ich ihn grad als Leihwagen fahre.... aber ein Halter steht ja schon im Brief und denke, 'n bissl was muss da noch runter!
Danke schonmal vorab für eure Antworten!
Liebe Grüße,
Tati
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Beim Neuwagenkauf sind mindestens 3% drin wenn du bestellst, Tageszulassungen bzw. Vorführfahrzeuge sollten da nicht unbedingt deutlich unter Neupreis weggehen, aber ein ordentlicher Rabatt sollte schon drin sein.
Je mehr Besitzer im Brief stehen umso weniger ist das Auto beim Wiederverkauf wert.
Außerdem: der Cooper hat bestimmt nicht deine Wunschausstattung, oder?!
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JohnWorks76 schrieb:Was für einen Cooper suchst du denn, vielleicht haben wir ja einen für dich!?!?

Jaaa, ist eigentlich wurscht, hier gehts darum, dass ich einen ONE gebraucht gekauft hatte, der aber schon seit 18.12. bei denen steht wg. des Problems mit der fehlenden Leistung.
Jetzt hab ich gedacht, ich kauf einfach den Leihwagen, und gebe den anderen zurück ... sie haben mir dann gestern ein Angebot gemacht, das erstmal ganz gut klang, aber hab mir das dann mal durchgerechnet, und finds gar nicht mehr so doll.
Problem ist also: Kann ich von dem Kaufvertrag für den ONE nun einfach zurücktreten, ach wenn ich im Gegenzug keinen anderen Wagen kaufe? Hab ja schliesslich lange genug gewartet und schon eine Frist für die Nachbesserung bis gestern gesetzt.... Würde sicher auch woanders kaufen, als bei dem, komme da aber glaub ich erstmal nicht raus!
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Tati76 schrieb:Jaaa, ist eigentlich wurscht, hier gehts darum, dass ich einen ONE gebraucht gekauft hatte, der aber schon seit 18.12. bei denen steht wg. des Problems mit der fehlenden Leistung.
Jetzt hab ich gedacht, ich kauf einfach den Leihwagen, und gebe den anderen zurück ... sie haben mir dann gestern ein Angebot gemacht, das erstmal ganz gut klang, aber hab mir das dann mal durchgerechnet, und finds gar nicht mehr so doll.
Problem ist also: Kann ich von dem Kaufvertrag für den ONE nun einfach zurücktreten, ach wenn ich im Gegenzug keinen anderen Wagen kaufe? Hab ja schliesslich lange genug gewartet und schon eine Frist für die Nachbesserung bis gestern gesetzt.... Würde sicher auch woanders kaufen, als bei dem, komme da aber glaub ich erstmal nicht raus!
Die einzige Möglichkeit die du hast ist das Auto zu wandeln, dann muß der gleiche Fehler aber dreimal aufgetreten sein!
Ich denke der Händler konnte dir kein besseres Angebot machen, da er durch den Haltereintrag bei deinem One ja einen Verlust hat und dir aus dem Grund für den anderen keinen so guten Preis machen konnte, da er irgendwo den Verlust auffangen muß!
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Sascha du hast im Grunde genommen Recht (aus Verkäufer-Sicht)

Als Käufer habe ich das Recht ein Auto zu bekommen was auch die angegebene Leistung hat. Hat das Auto nicht die angegebene Leistung habe ich ein Recht auf Nachbesserung. Wird oder kann nicht nachgebessert werden (was ich hier eigentlich nicht verstehen kann; ein Software-Update hätte vieleicht schon den Fehler behoben) müsste ich doch vom Vertrag zurücktreten können wegen Nichterfüllung.
Es ist klar dass der Händler Verlust macht, weil Tati schon im Brief steht. Es kann aber auch nicht sein dass sie einen Vorführer kauft der zum Neuwagepreis angeboten wird nur um den Verlust des Händlers zu kompensieren... Ich hätte da ehrlich gesagt kein Verständnis für!
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Herr der Teile schrieb:bevor es dazu kommt nen kunden zu verlieren wird man da sicher entgegenkommen
So würde ich aus VK-Sicht eigentlich auch denken. Gerade wenn jemandem in solch einer Situation gut geholfen wird ist er doch positiv gestimmt und kauft bestimmt wieder dort....
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DoMINIk schrieb:Sascha du hast im Grunde genommen Recht (aus Verkäufer-Sicht) 
Als Käufer habe ich das Recht ein Auto zu bekommen was auch die angegebene Leistung hat. Hat das Auto nicht die angegebene Leistung habe ich ein Recht auf Nachbesserung. Wird oder kann nicht nachgebessert werden (was ich hier eigentlich nicht verstehen kann; ein Software-Update hätte vieleicht schon den Fehler behoben) müsste ich doch vom Vertrag zurücktreten können wegen Nichterfüllung.
Es ist klar dass der Händler Verlust macht, weil Tati schon im Brief steht. Es kann aber auch nicht sein dass sie einen Vorführer kauft der zum Neuwagepreis angeboten wird nur um den Verlust des Händlers zu kompensieren... Ich hätte da ehrlich gesagt kein Verständnis für! 
Sorry, kannte das genaue Problem jetzt nicht!
Da ist es natürlich eindeutig, denn der Fehler konnte ja nicht behoben werden und es gibt wie es aussieht ja auch keinen Lösungsvorschlag!
Hab mich da wohl etwas missverständlich ausgedrückt!
Hatte mich da eben etwas allgemein gehalten!
Ihr habt natürlich recht in dem Fall, hatte mich nur auf die normalen Wandlungsmodalitäten bezogen!
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ICH VERZEIHE DIR, CHERIE
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