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der tüv könnte wegen vielen dingen meckern ... leuchtstärke, abstrahlwinkel, farbe, reflektoren, haltbarkeit/zuverlässigkeit, da ein original bauteil verändert wird entfällt die ABE, dann braucht man eine einzelabnahme ... man müsste erstmal die technischen vorraussetzungen klären die eine rückleuchte erfüllen muss ... und man darf nicht vergessen, dass es ein sicherheitsrelevantes bauteil ist und das macht es so schwierig
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 04.07.2007, 13:52 von
debo.)
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ich glaube nicht, dass man die rückleuchten des italieners über den tüv bekommt ...evtl. mit externen reflektoren, aber das sieht ja zum

aus
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ich werde dem nochmal auf den sack gehen
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genau die bilder würden mich auch interessieren. was ksoten die jetzt nochmal?
die haben aber auch so nen chromrand wie die orginalen oder?
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