26.07.2007, 22:50
Abend allerseits 
Erst mal nachlesen geh....... scheint ja einiges unschönes passiert zu sein
an alle bedürftigen
Erst mal nachlesen geh....... scheint ja einiges unschönes passiert zu sein

-Team


Zitat:Bundesgerichtshof Karlsruhe, Az.: IV ZR 212/05)
Jochen Johlenbein hatte seinen Cabrio mit geschlossenem Verdeck in der Innenstadt abgestellt und war ins Konzert gegangen. Als er zurück ans Auto kam, traute er seinen Augen nicht. Eine Fensterscheibe war eingeschlagen, das Verdeck an mehreren Stellen aufgeschlitzt, der teure CD-Player geklaut, die Karosserie hatte Kratzer und Beulen. Seine Teilkasko-Versicherung ersetzte den Player und Fensterscheibe sofort - Kratzer, Beulen und Schlitze aber bezeichnete sie als "Vandalismusschäden", für die sie nicht aufkommen müsse. Auch dieser Streit wurde erst vom Bundesgerichtshof Karlsruhe entschieden.
Nur die Vollkasko-Versicherung muss bei Einbruchdiebstahl auch Schäden zahlen, die die Diebe mit verursachen. Die Teilkasko-Versicherung dagegen ist auf unmittelbare Schäden begrenzt, in diesem Fall Fenster und CD-Player.
Damit folgten die Richter ausdrücklich der Vandalismus-Begründung des Versicherers, Jochen muss diese Schäden also aus der eigenen Tasche begleichen.
NullFünf schrieb:Hier mal was knochentrocken Rechtliches zu so nem Fall:
LOVE is LOVE !
NullFünf schrieb:Hier mal was knochentrocken Rechtliches zu so nem ähnlichen Fall:Kann ich nachvollziehen, ist hier aber ja leider / zum Glück nicht der Fall.
NullFünf schrieb:des is einfach nur Mist !
LOVE is LOVE !
Quattro schrieb:Ich hab nicht den leisesten Schimmer...![]()
...was kostet denn ein neues Verdeck?

-Team