23.08.2007, 10:17
Benji schrieb:Wird aber nicht so sein... Höchstens für 3 Monate, normal ist's aber beim Erst-Verstoß nur 1 Monat
Aber nicht bei einem Unfall mit Trunkenheit.
Ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille und einen Unfall, der dann als so genannte "alkohlbedingte Ausfallerscheinung" gewertet werden kann, findet das Strafrecht (315c StGB) Anwendung.
Kommt die Staatsanwaltschaft oder das Gericht dann zu dem Schluss, dass der Unfall alkohlbedingt verursacht wurde (was der Regelfall sein dürfte), beträgt die Regelentzugszeit für den Führerschein 1 Jahr.