23.08.2007, 12:39
steviewest schrieb:Aber nicht bei einem Unfall mit Trunkenheit.WENN die StA bzw das Gericht zu der Entscheidung kommt. Wenn er aber reumütig ist und n bissl rumheult. Dann kann er auch mit ner Nachschulung u seinen 3 Monaten Fahrverbot davon kommen
Ab einer Blutalkohlkonzentration von 0,3 Promille und einen Unfall, der dann als so genannte "alkohlbedingte Ausfallerscheinung" gewertet werden kann, findet das Strafrecht (315c StGB) Anwendung.
Kommt die Staatsanwaltschaft oder das Gericht dann zu dem Schluss, dass der Unfall alkohlbedingt verursacht wurde (was der Regelfall sein dürfte), beträgt die Regelentzugszeit für den Führerschein 1 Jahr.

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Neuer MCS R56 174 PS:
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